Ukrainische Kriegsflüchtlinge: Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich
Düsseldorf, Mai 2022. Inzwischen sind über 600.000 Ukrainerinnen und Ukrainer vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen; viele mit dem eigenen Fahrzeug. Ab sofort muss Versicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen werden, welches auf deutschen Straßen bewegt wird.
Ukrainische Flüchtlinge, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, müssen ihr Fahrzeug nicht ummelden. Es genügt der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, welches weiterhin mit dem ukrainischen Kennzeichen auf deutschen Straßen unterwegs ist.Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die sog. Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) ist die einfachste Möglichkeit, einen solchen Nachweis zu führen. Fordern Sie die Grüne Karte bei Ihrem ukrainischen Versicherer an und legen Sie einen Ausdruck zu Ihren Fahrzeugpapieren.
- Können Sie keine Grüne Karte vorlegen, ist der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich. Hierzu bieten wir als Teil des Provinzial-Konzerns eine Lösung an:
Zur Grenzversicherung der Provinzial
Unter den Downloads auf der vorstehend benannten Seite finden Sie auch auch Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in ukrainischer Sprache.
Die Sonderregelung, die bis zum 31.05.2022 galt, ist aufgehoben. (Unsere Meldung vom 07.03.2022)