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Unfallversicherung
Ein Unfall kann schnell einmal passieren und die Folgen sind oft schlimm. Unsere Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor großen finanziellen Belastungen.
Die Unfallversicherung kurz erklärt
Die wichtigsten Fragen zur Unfallversicherung
Ist eine Unfallversicherung sinnvoll für mich?
Die Unfallversicherung schließt die Lücke zum gesetzlichen Unfallschutz - schließlich passieren über 70 % der Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit, wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur für Unfälle, die am Arbeitsplatz, der Lehrstätte oder auf dem direkten Hin- und Rückweg passieren.
In Ihrer Freizeit, also auch beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub, schützt Sie nur die private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung leistet auch bei kurzfristigen Unfallfolgen oder wenn ein Unfall sogar zum Tod führt.
Unser Unfallschutz gilt rund um die Uhr und weltweit.
Werte wurden gerundet.
Quelle: BAUA- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Kooperation mit dem Robert Koch Institut.
Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen?
Die Unfallversicherung stellt für Jeden eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz dar.
Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Mit unseren unterschiedlichen Tarifen und Zusatzbausteinen bieten wir jedem die Möglichkeit, einen individuellen Unfallschutz zu erhalten.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Unsere private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, überall auf der Welt, im Berufsleben, in der Schule oder Universität, in der gesamten Freizeit, im Straßenverkehr, auf Reisen und im Haushalt.
Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzliche Leistungen von uns. Diese können (je nach gewählten Tarif) sein:
Den besten Überblick finden Sie in den Leistungsdetails.
Drei Tarife - Ihre Entscheidung
Mit unseren drei Tarifen bieten wir Lösungen für Ihre individuelle Situation an.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja. Die Beiträge können Sie als »Sonstige Vorsorgeaufwendungen« absetzen und die Kosten unter »Werbungskosten« und »Sonderausgaben« aufteilen, da sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle versichert sind.
Wann spricht man von einem Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich, von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Darüber hinaus gelten in unserer Unfallversicherung weitere Ereignisse als mitversichert. Über den Unfallbegriff hinaus versichert sind z.Bsp.:
- Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch erhöhte Kraftanstrengung
- Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe
- Gesundheitsschäden aufgrund von rechtmäßiger Verteidigung sowie Rettungsversuchen
- Infektionskrankheiten infolge von Insektenstichen (Malaria, Fleckfieber, Gelbfieber, Schlafkrankheit, Dengue-Fieber)
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen verursacht durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
- Allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Nahrungsmittel und ärztlich verordnete Medikamente (gilt nur für Krankenhaustagegeld und Tod)
- Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe
- Unfälle durch Eigenbewegungen
Eine genaue Auflistung entnehmen Sie bitte unseren Versicherungsbedingungen.
Wann und wo bin ich durch die Unfallversicherung abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. Sie sind somit im privaten, wie auch beruflichen Bereich versichert.
Besteht auch beim Sport Versicherungsschutz?
Im Rahmen der Versicherungsbedingungen sind rein hobbymäßige Sportaktivitäten mitversichert.
Ausnahme: Unfälle beim Motorsport.
Innerhalb welcher Frist ist ein Unfall anzuzeigen?
Ein Unfall, der voraussichtlich eine versicherte Ersatzleistung herbeiführt, ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen oder wenn Sie davon ausgehen, dass der Unfall keine Leistungspflicht auslöst, ist die Meldung unverzüglich dann nachzuholen, sobald der wirkliche Umfang des Gesundheitsschadens erkennbar wird.
Was bedeutet Progression im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung?
Ihre private Unfallversicherung können Sie ohne oder mit einer progressiven Invaliditätsstaffel abschließen. Generell erhöht sich die Invaliditätsleistung dann schon bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % gegenüber einem Vertrag ohne vereinbarte progressive Invaliditätsstaffel.
Die Grundsumme zur Berechnung bildet immer die versicherte Invaliditätssumme. Wie hoch diese Grundsumme ist, legen Sie in Ihrem Vertrag individuell fest.
Die Höhe der Mehrleistung wird in den progressiven Invaliditätsstaffeln beschrieben, diese sind Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung. Sie legen fest, um wieviel Prozent sich Ihre Auszahlungssumme erhöht. Aktuell können Sie bei uns zwischen 225, 300, 350 oder 500 % progressiver Invaliditätsstaffel wählen. Wenn Sie einen Vertrag mit 500 % Progression abgeschlossen haben, erhöht sich so bei einem Invaliditätsgrad von 90 %, die Leistung auf 420 %. Bezogen auf einen Invaliditätsgrad von 100 %, bekommen Sie sogar fünfmal mehr ausbezahlt, als bei einem Unfallvertrag ohne progressive Invaliditätsstaffel.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8866 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.