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ReparaturKostenSchutz
Unsere Reparaturkostenversicherung schützt vor bösen Überraschungen in der Kfz-Werkstatt! Wir federn hohe Kosten ab und übernehmen die komplette Abwicklung. Das schont Ihre Nerven und den Geldbeutel! Ersatzteilkosten übernehmen wir gestaffelt nach Fahrleistung, Lohnkosten immer zu 100 %. Sie haben die Wahl zwischen zwei Tarifen.
ReparaturKostenSchutz - in 100 Sekunden erklärt

Die wichtigsten Fragen zum ReparaturKostenSchutz
Wozu brauche ich eine Reparaturkostenversicherung?
Nach Ablauf der Herstellergarantie zahlen Sie selbst für nötige Reparaturen, wenn zum Beispiel Bauteile durch Verschleiß ausfallen. Schon kleinere Defekte können dann hohe Werkstattkosten verursachen. Bei einem Getriebeschaden oder Ausfällen in der Motorelektronik können schnell mehrere Tausend Euro fällig werden. Nur unser ReparaturKostenSchutz bewahrt Sie zuverlässig vor solchen unliebsamen Überraschungen.
Für welche Fahrzeuge lohnt sich der ReparaturKostenSchutz?
Versichert werden können privat genutzte Pkw bis 3,5 Tonnen sowie Wohnmobile. Die Absicherung gegen Reparaturkosten lohnt sich prinzipiell für alle Fahrzeuge nach Ablauf der Herstellergarantie. Ab einem gewissen Fahrzeugalter steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Deshalb lässt sich der ReparaturKostenSchutz nur für Fahrzeuge abschließen, die bei Vertragsbeginn nicht älter als 6 Jahre sind und weniger als 140.000 km Gesamtlaufleistung erreicht haben. Mit einer erreichten Laufleistung von 180.000 km endet die Versicherung automatisch.
Die Eckdaten auf einen Blick:
Welche Defekte und Schäden sind abgedeckt?
Sie haben die Möglichkeit, beim ReparaturKostenSchutz zwischen der Basis-Absicherung mit soliden Leistungen und der leistungsstarken Plus-Variante Ihren idealen Versicherungsschutz zu wählen:
Welchen Kostenanteil übernimmt die Versicherung?
Häufig gestellte Fragen
Welche Autos lassen sich versichern?
Der ReparaturKostenSchutz lässt sich abschließen für Pkw und Wohnmobile bis zu 3,5 t Gesamtgewicht, mit einer Motorleistung bis 170 kW und bis zu einem Kaufpreis von 100.000 €. Das Fahrzeug darf bei Vertragsbeginn nicht älter als sechs Jahre sein und Gesamtlaufleistung muss unter 140.000 km liegen.
Welche Baugruppen bzw. Bauteile sind in der Versicherung enthalten?
Der Basis-Tarif deckt im Wesentlichen alle wichtigen Baugruppen des Antriebsstrangs, der Plus-Tarif erweitert die Deckung auf alle wichtigen funktionalen Baugruppen (Lenkung, Bremse Klimaanlage u. v. m.). Eine detaillierte Auflistung bietet unser Leistungsvergleich.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsantrag angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Habe ich als Halter besondere Pflichten bei der Wartung und Inspektion?
Während der Vertragslaufzeit sind die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten fristgerecht durchzuführen. Ein Verkauf oder die Stilllegung des Fahrzeugs, sowie das Erreichen einer Laufleistung von 180.000 km ist uns durch den Fahrzeughalter unverzüglich mitzuteilen. In beiden Fällen endet die Versicherung mit Ablauf des Monats.
Warum muss ich Fragen zu meiner Gesundheit beantworten?
Anhand der Angaben werden das individuelle Risiko und der fällige Versicherungsbeitrag berechnet.
Wann greift die Versicherung nicht?
Nicht versichert sind mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden wie Abschleppkosten, Übernachtungskosten oder ähnliches. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden, die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch den Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öl, Kühlwasser usw.) entstehen. Die Versicherung kann nicht für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die noch über eine Hersteller-/Werksgarantie verfügen. Der ReparaturKostenSchutz greift nicht bei Unfall- oder Unwetterschäden. Hierfür greifen die Haftpflicht- des Unfallverursachers beziehungsweise die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Gibt es Deckungseinschränkungen?
Die maximale Entschädigung ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges beschränkt. Die Regulierungsobergrenze beträgt pro Versicherungsjahr 15.000 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Einbau von Austausch- bzw. Identteilen oder Gebrauchtteilen anstelle von neuen Originalteilen des Fahrzeugherstellers bleibt dem Versicherer vorbehalten.
Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens älter als 9 Jahre, so ist die Versicherungsleistung je Schadensfall auf 1.500 EUR begrenzt.
Wann endet die Versicherung?
Bei laufender Beitragszahlung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Versicherung endet automatisch und auch vorzeitig mit Ablauf des Monats, in dem entweder das Fahrzeug verkauft oder stillgelegt wird oder eine Laufleistung von 180.000 km erreicht wird.
Ihre Frage ist nicht mit dabei? Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail oder telefonisch: 0211 729-8811