Motorrad­versicherung
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Ihre Motorradversicherung – leistungsstark und günstig

Wir als Sparkassen DirektVersicherung bieten auch bei der Motorradversicherung die richtige Mischung aus Top-Leistungen, umfassendem Service und fairen Beiträgen.

  • Günstige Tarife
  • Hohe Deckungssummen
  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung
  • Leistungsstarker Schutz für Ihr Motorrad
  • Sehr guter telefonischer Service

Der Schutz unserer Motorradversicherung im Überblick

Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist für alle Motorrad fahrenden Personen unerlässlich. Die Sparkassen DirektVersicherung bietet ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket – mit günstigen Beiträgen und weitreichenden Leistungen.

Wählen Sie zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Haftpflicht

Schäden, die Ihr Motorrad bei anderen verursacht

  • Deckungssumme je Schadenfall: 100 Mio. € Pauschaldeckung (max. 15 Mio. € pro Person)
  • Mallorca-Police

Teilkasko

Schäden an Ihrem Motorrad

  • Alle Leistungen der Haftpflichtversicherung
  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Wildschadenschutz
  • Tierbissschäden inklusive Folgeschäden
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Vollkasko

Der beste Schutz für Ihr Motorrad

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Schäden durch Vandalismuss

Günstige Beiträge für jeden Zweiradfahrer

Spontan durch die Stadt

Damian und Simona haben sich ihren Traum erfüllt und sich als Zweitfahrzeug einen Roller zugelegt. Gerade in Düsseldorf ist es oft nicht einfach, einen Parkplatz zu finden, wenn man nur kurz etwas besorgen will. Mittlerweile nutzen sie ihren schon vier Jahre alten Roller ganzjährig.

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung

nur
15,66 €
monatlich

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Die Motorradsaison genießen

Der gebürtige Oldenburger Uli liebt es, mit seinem Motorrad am Wochenende im Ammerland unterwegs zu sein. Gerade im Sommer genießt er regelmäßig die Fahrt zum Zwischenahner Meer. Dieses Jahr hat ihn seine Frau erstmals davon überzeugt, dass es für ihn und sein Motorrad besser ist, nur noch von April bis Oktober unterwegs zu sein. Er hat sich daher für ein Saisonkennzeichen entschieden, so spart er auch noch Kfz-Steuern und bei der Versicherungsprämie.

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung

nur
52,88 €
jährlich

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Unabhängig mobil

Damit sie im letzten Jahr Ihrer Ausbildung immer pünktlich am Arbeitsplatz ankommt, hat Sara von Ihrer Mutter ein Leichtkraftrad geschenkt bekommen. Gerade in der Großstadt hat sie schnell die Vorzüge des kleinen Flitzers schätzen und ihre zusätzliche Unabhängigkeit lieben gelernt. So nutzt sie ihr Zweirad nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für Besuche und gemeinsame Aktivitäten mit ihren Freundinnen.

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung

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21,61 €
monatlich

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Welche Zweiräder können versichert werden?

  • Motorräder, die mit der Führerscheinklasse A gefahren werden
    Für Motorräder gilt, dass sie weder Hubraum- noch Leistungsbeschränkungen besitzen. Sie sind Kfz-steuerpflichtig und dürfen mit einem Führerschein der Klasse A gefahren werden.
     
  • Motorräder, die mit der Führerscheinklasse A2 gefahren werden
    Stufenführerschein-Neulinge dürfen nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt maximal 95 PS (70 kW) stark sind.
     
  • Leichtkrafträder und -roller, die mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden
    Leichtkrafträder haben einen Motor-Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm sowie eine maximale Leistung von 15 PS, bzw. 11 kW. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig und dürfen mit der Führerscheinklasse A, A1 und A2 gefahren werden. Es ist außerdem möglich, mit einem Autoführerschein (Klasse B) die B196-Erweiterung zu machen. Auch dann ist es einem Fahrenden erlaubt, ein Leichtkraftrad zu fahren. Das Mindestalter für einen A1 Führerschein beträgt 16 Jahre.
    Der Unterschied zwischen einem Leichtkraftroller und einem Leichtkraftrad besteht darin, dass man bei einem Leichtkraftroller die Füße nebeneinander auf ein Trittbrett stellen kann. Beim Leichtkraftrad werden die Füße links und rechts vom Rahmen auf Fußrasten platziert.
     
  • 125er Elektroroller, die mit der Führerscheinklasse A2 gefahren werden
    Ein 125er Elektroroller darf nicht mehr als 11 kW Motorleistung bzw. eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h haben. Vorschrift ist der Führerschein Klasse A, A2 oder A (alte Klasse 3, vor 1980).

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet SF-Klasse oder Schadenfreiheitsrabatt?

Für jedes Jahr, in dem Sie keinen Schaden verursachen, bekommen Sie eine höhere (und damit günstigere) SF-Klasse. Ihr Beitrag für die Motorradversicherung reduziert sich durch den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt und dies bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr. Wir können Ihren beim bisherigen Versicherungspartner erworbenen Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigen, wenn wir die genauen Angaben zu Ihrer Vorversicherung (Name des Versicherers, dortige Versicherungsscheinnummer) erhalten. Wichtig ist, dass uns Ihr ehemaliger Versicherer die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen bescheinigt. Für den Fall, dass wir keine Bescheinigung erhalten oder Ihre Angaben nicht oder abweichend bestätigt werden, muss Ihr Vertrag neu berechnet werden.

Wie hoch ist der Beitrag für eine Motorradversicherung?

Die Höhe des Beitrags ist von unterschiedlichen Merkmalen abhängig. Wichtig für die Beitragsberechnung sind beispielsweise das Alter aller Fahrer und des Motorrads, der Wohnort des Versicherungsnehmers sowie die SF-Klasse (Unfallfreiheit des Versicherungsnehmers).

Welche Besonderheiten gelten für ein Saisonkennzeichen?

Außerhalb der Saison genießen Sie Ruheversicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung (sofern diese auch während der Saison vereinbart war).

Was ist bei der Zulassung eines Motorrads mit Saisonkennzeichen zu beachten?

Sie fahren Ihr Motorrad nur wenige Monate im Jahr? Dann ist eine Zulassung mit einem Saisonkennzeichen zu empfehlen. Dies spart Ihnen Geld: Sie zahlen weniger als mit einer ganzjährigen Zulassung und haben im abgemeldeten Zustand trotzdem umfassenden Versicherungsschutz.

Sie müssen dazu Ihr Motorrad einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum anmelden. Dadurch entfallen die jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren. Auch bei der Steuer sparen Sie, denn diese wird anteilig berechnet.

Kann ich neben dem Motorrad auch andere Fahrzeuge versichern?

Wir bieten Kfz-Versicherungen für viele privatgenutzte Fahrzeuge an. Neben Ihrem Motorrad versichern wir auch Leichtkrafträder und -roller, Motorroller, Wohnanhänger, Wohnmobile sowie Anhänger für den sogenannten Privatverkehr.

Ich möchte für mein Motorrad eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen, wie hoch ist diese?

Die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung im Schadenfall bestimmen Sie. Je höher Sie die Kasko-Selbstbeteiligung wählen, desto günstiger ist Ihr Versicherungsbeitrag.

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Was ist ein Kleinkraftrad?

Kleinkrafträder weisen einen Hubraum von maximal 50 ccm auf und sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.

Für ältere Modelle kann es Ausnahmen geben: Bestimmte Kleinkrafträder dürfen mit höherer Geschwindigkeit fahren. Unter diese Kategorie können verschiedene Fahrzeugtypen wie z. B. bestimmte Mofa-, Moped- und Mokick-Modelle fallen. Das kann auch auf einige Pedelecs (Fahrräder mit Motor) zutreffen.

Eine Versicherung für die vier zuletzt genannten Kraftradvarianten wird von der Sparkassen DirektVersicherung derzeit noch nicht angeboten.

Was ist ein Leichtkraftrad?

Der Hubraum eines Leichtkraftrads darf maximal 125 ccm betragen. Außerdem ist die Motorleistung auf 11 kW beschränkt. Die einstige Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h existiert nicht mehr seit dem Jahr 2013.

Zum Lenken wird die Führerscheinklasse A1 benötigt, welche ab dem Alter von 16 Jahren erlangt werden kann. Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 (damals Klasse 3) gemacht hat, ist ebenfalls zum Fahren eines Leichtkraftrads berechtigt.
Die Verkehrsteilnahme ist nur mit einem zugelassenen Fahrzeug gestattet. Diese ist an das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes sowie der bestandenen Hauptuntersuchung verbunden.

Wird die Grenze von 11 kW überschritten, dann ist die Fahrerlaubnis der Klasse A erforderlich.

Was Sie auf jeden Fall für die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem eigenen Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller benötigen, ist eine Motorradversicherung. Diese können Sie über die Sparkassen DirektVersicherung abschließen.

Was ist ein Motorroller?

Der Motorroller hatte seinen großen Durchbruch in den 1950er Jahren - vor allem mit Modellen von italienischen Fahrzeugherstellern. Motorroller sind Bauvarianten von Motorrädern. Sie werden ohne den sog. Knie- bzw. Schenkelschluss gefahren, der üblicherweise über den Kontakt der Beine zum Kraftstofftank oder zum Motor hergestellt wird. Zwischen Sattel und Lenker gibt es einen freien Durchstieg; die Füße der lenkenden Person ruhen auf einem Trittbrett oder Bodenblech statt auf Fußrasten. Zur Gruppe der Motorroller gehören auch Leichtkraftroller. Stark im Kommen sind derzeit Elektromodelle - sie werden wohl Motorroller mit Verbrennungsmotor zunehmend aus dem Markt verdrängen.

Was ist ein Motorrad?

Ein Motorrad ist ein ein- oder zweisitziges, einspuriges, aber zweirädriges Kraftfahrzeug. Als Motorräder werden mittelschwere und auch schwere Krafträder bezeichnet. Die mittelschweren Kräder Modelle sind auf eine Leistung von 35 kW beschränkt. Schwere Motorräder grenzen sich von den mittelschweren Motorrädern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern dahingehend ab, dass keine Beschränkung der Leistung und des Hubraums existiert. Identisches gilt für die zulässige Höchstgeschwindigkeit, auch hier bestehen keinerlei Einschränkungen.

Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen an den Führerschein, den Motorradlenker mitbringen muss. Für das Führen eines mittelschweren Motorrades ist die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nötig. Diese kann ab 18 genutzt werden. Für ein schweres Motorrad ist die Führerscheinklasse A erforderlich. Diese kann frühestens ab 20 Jahren erlangt werden kann, wenn der Führerschein der Klasse A2 bereits seit zwei Jahren vorlag. Ab einem Alter von 24 Jahren ist auch ein „Direkteinstieg“ in diese Führerscheinklasse A möglich.

Was Sie auf jeden Fall für die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem eigenen Motorrad, egal ob mittelschwer oder schwer, benötigen ist eine Motorradversicherung. Diese können Sie über die Sparkassen DirektVersicherung abschließen.

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