Kfz-Haftpflichtschutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Düsseldorf, März 2022. Der Krieg gegen die Ukraine bringt große Gefahr für die Bevölkerung mit sich. Gegenwärtig versuchen viele Menschen, ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Die Flucht aus dem Land wird mit allen verfügbaren Verkehrsmitteln angetreten – natürlich auch mit dem Auto. Bei der Einreise in die Nachbarländer liegt eine Grüne Karte oder Grenzversicherung meistens nicht vor, aber die Flüchtenden haben zur Zeit auch wirklich ganz andere Probleme.

Ein Sonderausschuss, der für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (kurz: GDV) und speziell zu diesem Thema zusammenkam, hat inzwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) folgendes mitgeteilt:

"Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben sich daher wegen dieser Notsituation entschlossen, Schäden, die […] durch diese Pkw in Deutschland verursacht werden, über das Deutsche Büro Grüne Karte – nicht über die Verkehrsopferhilfe – abzuwickeln; das Verkehrsopfer, aber auch der Halter und Fahrer des ukrainischen Fahrzeugs sind damit im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Die Schäden werden so durch alle deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer getragen."

Diese Sonderregelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022. Es bleibt sehr zu hoffen, dass die Kriegshandlungen zu diesem Zeitpunkt bereits beendet sein werden.
 

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