THG-Prämie
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Ihr Elektrofahrzeug schont nicht nur die Umwelt. Es bringt Ihnen auch bares Geld. Denn bereits seit Beginn des Jahres 2022 werden Personen, die ein E-Fahrzeug besitzen, für ihre klimaschonende Mobilität in Form einer Prämienvergütung belohnt.

Mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG, haben Sie die Möglichkeit, Ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Sie besitzen ein Elektrofahrzeug? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Prämie!

In wenigen Schritten zur Prämie

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Über unser Partnerportal „MeinZuhauseUndIch“ können Sie bequem Ihre Prämie beantragen. Dazu müssen Sie sich einfach registrieren und den Fahrzeugschein Ihres Elektrofahrzeugs hochladen.

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Nun können Sie sich schon entspannen! Denn ab jetzt arbeitet unser Partner für Sie: Er verkauft Ihre und viele weitere THG-Quoten gebündelt an Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen ausgleichen müssen.

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Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihnen die Prämie auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Prämie für Ihr Elektrofahrzeug beantragen

Der Ausstoß von Treibhausgasen muss sinken. Darum hat der Gesetzgeber beschlossen, Elektromobilität zu fördern. Seit dem 1. Januar 2022 können sich deshalb alle Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen eine Prämie auszahlen lassen.

Das geht mithilfe der Treibhausgasminderungsquote (THG), einem gesetzlich geregelten Klimaschutzinstrument zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. Sie besitzen ein E-Fahrzeug? Dann können Sie Ihre THG-Quote an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) ist ein gesetzlich geregeltes Klimaschutzinstrument der Bundesregierung. Ziel der THG-Quote ist es, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zugunsten von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich zu reduzieren. Die THG-Quote legt fest, wie hoch der individuelle CO2-Ausstoß von produzierenden Unternehmen sein darf. Wird diese Grenze von den quotenpflichtigen Unternehmen überschritten, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten.

Wer kann von der THG-Quote profitieren?

Alle Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen - also E-Autos, E-Motorräder oder E-Roller - können von der THG-Quote profitieren. Pro Jahr wird eine Prämie von mindestens 165 € ausgezahlt. Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufs ab. Wichtig ist, dass das Fahrzeug rein elektrisch betrieben wird. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgenommen.

Wie erhalte ich mit der THG-Quote meine Prämie?

Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug auf Sie zugelassen ist. Gegen Vorlage der Kfz-Zulassungspapiere wird die Prämie von Vermittlern an Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ausbezahlt.

Belege über den Gebrauch, die zurückgelegten Kilometer oder den genutzten Strom sind nicht notwendig. Ein direkter Kontakt zu den Kraftstoffproduzenten ist nicht vorgesehen; es gibt Dienstleister, die sich für Sie um die Abwicklung kümmern.

Ihre Vorteile im Überblick

Das Service-Portal „MeinZuhauseUndIch“ ist die Anlaufstelle für Nachhaltigkeitslösungen. Dieser Online-Dienst ist Teil des Provinzial Konzerns.

  • Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Prämie
  • 10 Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Fachpartnern
  • Zuverlässiger Kundensupport und Hilfestellung inklusive

Unter der Rufnummer 0211 978-5858 oder per E-Mail stehen Ihnen die Spezialisten zum Thema gerne zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote

Was ist die THG-Quote?

Der Begriff „THG-Quote“ steht für die Treibhausgasminderungsquote. Dahinter steckt das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die THG-Quote ist ein gesetzlich geregeltes Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, mit dem die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zugunsten von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor reduziert werden sollen. Anhand des sogenannte THG-Quotenhandels wird dem Halter eines Elektrofahrzeugs die Möglichkeit geboten, seine eingesparten Treibhausgase zu einem bestimmten Wert zu verkaufen.

Alle CO2-produzierende Unternehmen sind quotenpflichtig und können durch den Zukauf von THG-Quoten ihre eigenen Treibhausgasemissionen kompensieren. Letztlich soll dies auch dazu führen, dass diese Unternehmen alternative Antriebstechnologien fördern. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber, mit der THG-Quote die Elektromobilität steigern und den Halter eines Fahrzeuges mit einem monetären Vorteil gegenüber Verbrennungsmotoren belohnen.

Wer erhält die THG-Quote?

Alle Halterinnen und Halter eines Elektrofahrzeuges haben mit der Anmeldung ihres Fahrzeuges, einen jährlichen Anspruch, die eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen. Es ist dabei egal, ob es sich um ein selbstfinanziertes, ein geleastes oder fremdfinanziertes Fahrzeug handelt. Die Grundvoraussetzung ist, dass die antragstellende Person im Fahrzeugschein angegeben ist. Die Anzahl der jährlich mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer und welcher Stromanbieter genutzt wird, spielen keine Rolle.

Wie wird die THG-Quote beantragt?

Die THG-Quote muss beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden. Dies kann nicht durch Sie als Privatpersonen (Halterin oder Halter des Fahrzeuges) erfolgen, sondern muss über einen berechtigten Dienstleister geschehen. Nutzen Sie dazu einfach die Ihnen hier gebotene Möglichkeit. Sie müssen dazu nur einige persönliche Angaben machen und Ihren Fahrzeugschein hochladen. Wenn die vollständigen Daten abgeschickt und geprüft wurden, wird die Prämie an Sie ausgezahlt. Für die Online-Antragstellung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Warum erhalten Sie eine Prämie?

Durch eine konsequente Nutzung der Elektromobilität kann die Entstehung von Treibhausgasen reduziert werden. Mit der Prämie soll ein monetärer Anreiz zum Verzicht auf Verbrennungsmotoren von fossilen Energien geschaffen werden. Es gibt noch weitere Förderungen für rein elektrische Fahrzeugtypen. Letztlich will der Gesetzgeber, durch die THG-Quote und die daraus fließende Prämie erreichen, dass die Elektromobilität anderen Antriebsarten vorgezogen wird.

Wie oft kann die THG-Quote an Sie ausgezahlt werden?

Die THG-Quote kann einmal im Kalenderjahr pro Fahrzeug beantragt und ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Sie die Prämie jedes Jahr neu beantragen und sich auszahlen lassen können.

Wer kauft die THG-Quoten?

Alle in Deutschland tätigen Unternehmen der Mineralölwirtschaft haben die Vorgabe, eine bestimmte Quote an ausgestoßenen Treibhausgasemissionen nicht zu überschreiten. Das gilt zum Beispiel für Mineralölkonzerne, diese werden als sogenannte „Inverkehrbringer von Kraftstoffen“ erkannt, also als solche Unternehmen, die die Belastung durch Treibhausgase fördern.

Da unsere Regierung die Belastung durch Treibhausgasemissionen reduzieren will, hat sie für diese Unternehmen einen Emissionswert festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Wird dies nicht eingehalten, wird eine Strafzahlung fällig. Um aber erhöhte Werte auszugleichen, können diese Unternehmen auch die eingesparten CO2-Werte, die durch Ihr E-Fahrzeug erzielt werden, kaufen.

Was passiert, wenn ich meine THG-Quote nicht verkaufe?

Ein Verkauf der THG-Quoten ist keine Pflicht. Sie als Fahrzeughalterin oder -halter eines Elektrofahrzeugs entscheiden selbst, ob Sie dies machen oder nicht. Beachten Sie auch, dass ein Verkauf von Quoten nur für das jeweils aktuelle Jahr möglich. Der Verkauf für vergangene Jahre ist nicht möglich.

Welche Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?

Alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind zugelassen. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgenommen.

Habe ich Anspruch auf die THG-Quote mit einem Hybridfahrzeug?

Leider nein. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrem Nachhaltigkeitsprogramm ausschließlich Besitzerinnen und Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen.

Wie hoch wird die Prämie ausfallen?

Die Prämie, die Ihnen nach erfolgreicher Vermittlung auf Ihr Konto überwiesen wird, beträgt mindestens 160 €. Die Höhe hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufes ab. Sie können aber auch selbst entscheiden, ob Sie anstatt einer Auszahlung Ihre Prämie, diese lieber in den Ausbau der lokalen Ladeinfrastruktur oder in die Aufforstung von Wäldern fließen lassen.

Muss ich einen Nachweis über den verbrauchten Strom oder die gefahrenen Kilometer angeben?

Nein. Belege über den genutzten Strom oder die zurückgelegten Kilometer sind nicht notwendig.

Warum können die THG-Quoten sinken?

Das zuständige Umweltbundesamt überprüft regelmäßig den Referenzwert für die Treibhausgasemissionen durch Stromerzeugung. Diese Überprüfung kann zu einer Neuberechnung der THG-Quote führen.

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde bspw. der Referenzwert von 119 auf 135 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Gigajoule erhöht. Das bedeutet, dass Mineralölunternehmen ab 2023 pro in Verkehr gebrachter Einheit mehr Emissionen ausstoßen dürfen als noch im Jahr 2022 - und 2023 weniger Zertifikate zukaufen müssen. Die THG-Prämie sinkt im Gegenzug.

Ein weiterer Grund für die sinkende Quote ist der Strommix, der dafür gesorgt hat, dass E-Autos weniger Treibhausgase einsparen; der Anteil an Ökostrom wächst stetig. Gleichzeitig wurde aber auch die jährliche Fahrleistung eines durchschnittlichen Elektroautos für 2023 geringer eingestuft. Somit spart lt. Umweltbundesamt eine Person, die im Besitz eines E-Autos ist, zu Beginn des Jahres 2023 nicht mehr so viel Treibhausgas ein wie noch mit den Berechnungsgrundlagen von 2022.

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