TechnikSchutz
Für die Absicherung Ihrer Elektrogeräte
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Nie wieder Sorge um Ihre Elektrogeräte

Unser TechnikSchutz, den wir gemeinsam mit der ProTect Versicherung anbieten, übernimmt sämtliche Reparaturkosten für Laptop, Smartphone und andere Elektrogeräte – auch nach Ablauf der Garantie. Optionalen Zusatzschutz gibt es gegen Diebstahl, Raub oder Plünderung.

  • Absicherung bei Bruch- und Flüssigkeitsschäden, Elektronikschäden, Bedienungsfehlern, Überspannung, Sabotage, Vandalismus und sonstigen Schäden
  • Verlängerter Schutz etwa bei Konstruktions- und Materialfehlern nach Ablauf von Herstellergarantie und gesetzlicher Gewährleistung
  • Auf Wunsch zusätzlicher Schutz bei Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall

TechnikSchutz – für ungetrübten Technikspaß ohne Reparaturkosten

Es kann jederzeit und überall passieren: Ihr neues Smartphone fällt Ihnen aus der Hand und es zieht sich ein riesiger Sprung über das gesamte Display. Ihr Kind schüttet versehentlich seinen klebrigen Saft in die Laptop-Tastatur und schon ist der Rechner hin.

Nie mehr ärgern über kaputte Technik.

Das bietet unser Technikschutz:

  • Mobile Geräte können bis zu einem Alter von 12 Monaten versichert werden. Alle übrigen Gerätetypen sind bis zu einem Alter von 24 Monaten absicherbar
  • Je nach Gerätetyp können Sie die Versicherungsdauer individuell wählen. So lassen sich Mobile Geräte bis zu 36 Monate und alle übrigen Gerätetypen sogar bis zu 60 Monate ab dem Kauf absichern.
  • Außerdem bieten wir als Zusatzbaustein für Ihren TechnikSchutz noch die Absicherung geben Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder einer Plünderung an.

Welche Geräte kann ich versichern?

  • mobile Geräte wie Handy, Smartphone, MP3-Player, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitalkamera, Tablet, eBook Reader, Smartwatch
  • Computer und Telekommunikationsgeräte wie Heimcomputer, Notebook, Drucker/Scanner, Monitor, Spielekonsole, Festnetztelefon, Fax, Anrufbeantworter
  • TV- und Audiogeräte wie TV, Blu-Ray-/DVD-Player/-Recorder, Festplattenrecorder, Sat-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/Heimkinoanlage, Hi-Fi-Anlage, CD-Player, Plattenspieler
  • Haushaltsgeräte wie Einbauherd, Backofen, Kochfelder, Kühl-/Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Klima-/Kühlgerät (nur Standgeräte), Kaffee- und Espressomaschine

Welche Leistung übernimmt die Versicherung im Schadenfall?

Im Schadenfall übernehmen wir die Reparaturkosten durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.

Günstige Beiträge für jede Lebenssituation

Smarter Smartphone-Nutzer

Tim (31) ist Bankangestellter und hat gerade ein neues Handy für 500 Euro gekauft. Er sichert das neue Smartphone mit dem TechnikSchutz gegen Zerstörung und Diebstahl ab - denn das letzte Gerät wurde ihm gestohlen.

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monatlich

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Neue Küche mit teurem Herd

Julia (29) und Sebastian (27) haben eine neue Küche gekauft. Der Herd war ihnen dabei besonders wichtig. Das exklusive Gerät, das sie stolze 2.000 Euro gekostet hat, sichern sie mit dem TechnikSchutz ab.

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monatlich

Was leistet der TechnikSchutz der S-Direkt?

Das erklärt Ihnen das folgende Video mit Tonspur und Untertitel in aller Kürze.

Diese Bild klicken, um Video zu starten.

Wann greift der Versicherungsschutz nicht?

Der Schutz gilt unter anderem nicht bei Schäden, die entstehen durch:

  • Vergessen und Verlieren
  • dauernde Einflüsse des Betriebs und normale Abnutzung
  • unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse
  • vorsätzlich oder unsachgemäß durchgeführte Reparaturen/Eingriffe
  • unzureichenden Schutz beim Transport

Außerdem entfällt der Versicherungsschutz bei:

  • Serienschäden und Rückrufaktionen vom Hersteller
  • Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, elementare Naturereignisse oder Kernenergie

Häufig gestellte Fragen zum TechnikSchutz

Welche Geräte kann ich nicht versichern?

Überwiegend gewerblich genutzte Geräte können nicht über den TechnikSchutz versichert werden. Außerdem ausgeschlossen sind Leihgeräte, die regelmäßig Dritten zur Verfügung gestellt werden – auch bei nicht gewerblicher Überlassung.

Gibt es Deckungseinschränkungen?

Wir übernehmen keine Kosten für Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten, die nicht unmittelbar aufgrund des versicherten Schadens nötig sind. Auch unerhebliche Mängel, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, werden nicht übernommen.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja. Die Selbstbeteiligung pro Gerät und Schaden liegt bei 50 Euro im Fall von Sachschaden und bei 75 Euro bei Verlusten.

In welchen Ländern gilt die Versicherung?

In Deutschland und bei Reisen weltweit.  

Welche Verpflichtungen habe ich im Versicherungsfall?

Sie sind verpflichtet, uns einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit für Schadenminderung zu sorgen. Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage oder Vandalismus entstehen, müssen bei der Polizei gemeldet werden. 

Was passiert, wenn gestohlene Geräte wiedergefunden werden?

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns über den Verbleib des entsprechenden Gerätes schriftlich zu informieren. Falls Sie schon ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung von uns erhalten haben, müssen Sie dieses zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen.

Welcher Reparaturdienst kümmert sich um mein beschädigtes Gerät?

Wenn Ihr bei uns versichertes Gerät einmal beschädigt werden sollte, beauftragen wir ein entsprechendes Unternehmen mit der Reparatur. Die Reparaturkosten tragen wir selbstverständlich. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Schutz beginnt und endet zum vertraglich angegebenen Zeitpunkt (beachten Sie ggf. die Wartezeit). Die Dauer ist für mobile Geräte auf maximal 36 Monate, in allen anderen Kategorien auf 60 Monate begrenzt und gilt ab dem Kaufdatum.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Vertrag kann zum Ende des Vertragsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie ebenso wie wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung der jeweiligen Partei spätestens einen Monat nach der Auszahlung bzw. Ablehnung der Leistung schriftlich eingereicht werden.

Nützliche Dokumente zum Download

Hier finden Sie alle Dokumente & Downloads rund um das Thema Wohnen & Technik.

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Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Logo der Protectversicherung, ein Unternehmen aus Sparkassenfinanzgruppe.

Gebündelte Kompetenz

Bei unserer TechnikSchutz Versicherung handelt es sich um ein Produkt der ProTect Versicherung AG, unserem verlässlichen Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Gemeinsam sind wir das sichere Team an Ihrer Seite.

Auszeichnung Kundenzufriedenheit 2024: Note sehr gut.

Persönlicher Service

Kompetent und immer schnell erreichbar – unser hervorragender Kundenservice am Telefon ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Sparkassen DirektVersicherung. Das belegen auch regelmäßige Umfragen unter unseren Kunden.


Das spricht für die Sparkassen DirektVersicherung

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Wir sind der Pionier unter den Direktversicherern.

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