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Reiseversicherung
Urlaub - für viele bedeutet das die schönste Zeit im Jahr. Aber man stellt sich oftmals im Vorfeld viele Fragen: Wohin soll die Reise gehen? Wie teuer darf es werden? Was packe ich in den Koffer? Und: Wie sichere ich mich am besten gegen böse Überraschungen ab?
Mit unserer Reiseversicherung, die wir in Kooperation mit der Union Reiseversicherung - unserem Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe - anbieten, finden Sie mit Sicherheit den richtigen Schutz. Egal, ob Sie allein unterwegs sind, mit Ihrer besseren Hälfte oder im Freundeskreis. Egal, ob Sie mehrfach verreisen und wie lang die Reise dauert. Wir wünschen Ihnen einen schönen - und sicheren - Urlaub!
Sichern Sie Ihre Reisepläne gegen unschöne Überraschungen ab. Wir bieten Ihnen Ihr persönliches Schutz-Paket samt weltweitem Notfall-Service.

24-Stunden-Notruf-Service der URV
Wann immer Sie im Urlaub unsere Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da!
- verlässliche Hilfe von Ihrer Versicherung
- wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar
- Sie erhalten Rat in allen Notfällen
Der 24-Stunden-Notruf-Service der URV ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar:
Weitere Informationen zum Notfall-Service
Müssen Sie dringend heimkehren und Ihre Reise abbrechen? Hat die Gesundheit nicht mitgespielt und Sie sind krank im Ausland? Dann kontaktieren Sie den 24-Stunden-Notfall-Service an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr!
Mit diesen Serviceleistungen sind wir für Sie da:
- Wir nennen Ihnen die richtigen Ärzte und Krankenhäuser im Ausland.
- Wir kümmern uns um den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland.
- Wir organisieren im Todesfall die Bestattung oder Überführung.
- Wir geben medizinische Auskünfte und Ratschläge.
- Wir leisten Kostenübernahmegarantien an Ärzte und Krankenhäuser.
- Wir organisieren ein Arzt-Arzt-Gespräch zur Abklärung der Versorgung vor Ort.
- Wir organisieren den Krankenbesuch einer nahestehenden Person oder eines Angehörigen.
- Wir vermitteln die passende Kinderbetreuung, falls diese in einer Notsituation nicht möglich ist.
- Wir helfen Ihnen, falls Sie notwendige Medikamente benötigen, die im Ausland nicht erhältlich sind.
- Wir arrangieren die Abholung der Kinder mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz.
Die wichtigsten Fragen zur Reiseversicherung
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für mich?
Es kann immer mal was dazwischenkommen. Gerade wenn Sie Ihren Urlaub bereits lange im Voraus buchen, sind mögliche Änderungen nicht absehbar. Damit Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzenbleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung der optimale Reiseschutz für Ihre private oder geschäftliche Reise.
Bis wann muss ich meine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach Abschluss Ihrer Last-Minute-Reise möglich
Gilt der Versicherungsschutz nur für mich?
Nein. Auch wenn einer sogenannten Risikoperson etwas passiert, sie beispielsweise schwer erkrankt, können Sie von der Reise zurücktreten. Zu den Risikopersonen gehören unter anderem Ihre Angehörigen (zum Beispiel Ihr Ehepartner, Kinder oder Eltern) oder auch Betreuungspersonen von Minderjährigen oder Pflegebedürftigen.
Bis zu welcher Summe können Reisen versichert werden?
Der maximale zu versichernde Reisepreis liegt bei 20.000 €.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für die jeweils versicherte Reise.
Corona-Virus - häufig gestellte Fragen bei der Reiseversicherung
Aufgrund der vorherrschenden Verunsicherung im Umfeld der Corona-Pandemie möchten wir mit den folgenden FAQs die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz in der Reiserücktrittskosten-Versicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung (im Travel-Paket enthalten) beantworten.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bin ich versichert, wenn ich akut erkranke und meine Reise nicht antreten kann?
Ja – natürlich sind Sie versichert, wenn Sie eine Reise aufgrund einer akuten, schweren Erkrankung stornieren müssen und Ihnen deshalb vertraglich geschuldete Stornokosten entstehen.
Eine Erkrankung an COVID-19 ist aufgrund des Pandemieausschlusses in der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung der URV jedoch nicht versichert.
Während einer Pandemie, wie COVID-19, greifen die Leistungen der klassischen Reiserücktrittsversicherung nicht.
Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?
Wir verstehen, dass Sie eine Reise nicht antreten wollen, wenn Sie befürchten, am Urlaubsort zu erkranken. Gerade weil die Sicherheit auf Reisen aktuell fraglich ist, hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland eine generelle Reisewarnung erlassen. Solange diese gilt, können Sie Pauschalreisen in aller Regel kostenlos stornieren. Im Versicherungsumfang Ihres Tarifes ist die Angst am Urlaubsort zu erkranken daher nicht enthalten.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) an – häufig werden auch hier Lösungen angeboten.
Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung erlassen. Muss ich meine Reise jetzt stornieren? Und sind Stornokosten versichert?
Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung für alle nicht zwingend notwendigen Auslandsreisen erlassen. Als Pauschalreisender müssen Sie zunächst nichts tun – Ihr Reiserveranstalter wird Sie kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. In aller Regel werden die Reiseveranstalter die Reise absagen oder Ihnen Umbuchungsmöglichkeiten anbieten.
Von einem Reisestorno raten wir ab – insbesondere, wenn die Reise erst nach dem Ende der Reisewarnung stattfindet, können Ihnen sonst entsprechende Stornokosten entstehen! Auch wenn ein versicherter Grund vorliegt, bitten wir Sie mit der Stornierung abzuwarten, bis die Reisewarnung nicht mehr besteht! Die Reisewarnung allein ist kein versicherter Grund in der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Mein Reiseveranstalter hat mir eine Umbuchung der Reise angeboten. Kann ich meine Reiseversicherung auf die neue Reise übertragen?
Selbstverständlich können Sie Ihre Reiseversicherung auf die neue Reise übertragen. Wenn sich am Reisepreis nichts geändert hat, ändert sich auch nichts an Ihrem Versicherungsbeitrag!
Wurde die Reise günstiger oder teurer passen wir den Beitrag entsprechend unbürokratisch an. Teilen Sie unserem Kooperationspartner - der URV - die neuen Reisedaten und den neuen Reisepreis aber bitte unbedingt unter reiseservice(at)urv(dot)de mit, damit wir die neuen Reisedaten zuordnen können.
Haben Sie eine Jahrespolice abgeschlossen? Dann müssen Sie nichts tun, der Versicherungsschutz besteht für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit! Auch sonst kann sich eine Jahrespolice für Sie lohnen - häufig kostet die Jahrespolice nicht mehr als ein Einmalabschluss, sichert aber automatisch alle Reisen während der Vertragslaufzeit ab.
Bin ich versichert, wenn mein Reiseland Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote verhängt hat?
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) an – häufig werden auch hier Lösungen angeboten!
Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote stellen aber keine versicherten Rücktrittsgründe in der Reiserücktrittskosten-Versicherung dar.
Bin ich versichert, wenn ich von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin und deshalb meine Reise nicht antreten kann?
Dies ist in diesem Fall nicht notwendig. Sind Sie von einer Quarantänemaßnahme betroffen, wenden Sie sich am besten direkt an die anordnende Stelle. In aller Regel übernehmen diese auch die anfallenden Kosten für Sie.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?
Ja, erkranken Sie im Ausland an Covid-19, so werden die Behandlungskosten bedingungsgemäß erstattet. Zwar sehen die Bedingungen zur Auslandsreise-Krankenversicherung einen Leistungsausschluss für Pandemien vor – aber wir verzichten auf Kulanzbasis auf diesen Ausschluss in der Auslandsreise-Krankenversicherung.
Kann ich für aktuelle und zukünftige Reisen eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei Ihnen abschließen?
Das Auswärtige Amt rät von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Auch wir empfehlen Ihnen, nicht mehr ins Ausland zu verreisen.
Warum: Auch wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei uns abgeschlossen haben, können wir Ihnen aufgrund massiver Einschränkungen in vielen Ländern nicht garantieren, dass Sie medizinisch adäquat versorgt werden. Aufgrund der Krisensituation wird es zunehmend schwieriger, Einfluss auf Ärzte und Krankenhäuser zu nehmen. Außerdem kann es zu größeren Verzögerungen kommen, um einen medizinisch notwendigen Rücktransport zu organisieren und schwer erkrankte Kunden nach Deutschland zurückzuholen.
Wenn Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten, können Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung (enthalten im Travel-Paket) natürlich auch noch kurz vor Reiseantritt abschließen.
Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
Erkranken Sie selbst am Corona-Virus sind die Behandlungskosten versichert. Für reine Quarantänemaßnahmen und deren Folgen sind dagegen keine Versicherungsleistungen vorgesehen.
Medizinische Beratung
Wohin wende ich mich, wenn ich auf Corona getestet werden soll?
Wenden Sie sich bitte idealerweise telefonisch an Ihren behandelnden Hausarzt, an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder an die bundeseinheitliche Notfallnummer 116 117, um weitere Schritte zu besprechen.
Welche Personen haben ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf?
Nach Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (Stand 06.03.2020) haben folgende Personengruppen ein höheres Risiko:
- Menschen ab etwa 50-60 Jahren
- Personen mit Herzvorerkrankungen (z.B. Herzschwäche, Bluthochdruck, Koronare Herzkrankheit)
- Personen mit Erkrankungen des Atemsystems (z.B. COPD, Asthma, Lungenfibrose)
- Diabetespatienten
- immungeschwächte Patienten
- Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen
- Tumorpatienten
Wie können Sie sich vor einer Ansteckung schützen?
Um das Risiko einer Erkrankung zu reduzieren gelten folgende Verhaltensregeln:
- Achten Sie auf konsequente Händehygiene
- Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen
- Beachten Sie Husten- und Niesregeln
- Halten Sie zu hustenden oder niesenden Personen einen Mindestabstand von 1,5m
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen
- Haben Sie bereits Atemwegssymptome, bleiben Sie besser zu Hause
Weitere Informationen
Wo kann ich mich generell über das Corona-Virus informieren?
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellt aktuelle Links und Informationen zur Krankheit, den Risikogebieten, den Einreisebestimmungen, Reisebeschränkungen usw. zur Verfügung:
https://www.auswaertiges-amt.de/.../
Das Robert-Koch-Institut stellt eine große Informationsvielfalt rund um die Krankheit, die Prävention, die Diagnostik, den Reiseverkehr und die aktuelle Risikobewertung zur Verfügung:
https://www.rki.de/.../
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt unter anderem eine umfangreiche FAQ-Liste rund um die Erkrankung zur Verfügung:
https://www.who.int/.../ (EN)
Häufig gestellte Fragen
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung?
Unsere Reiserücktrittsversicherung sichert Sie ab, sollten Sie vor Reiseantritt einen Unfall erleiden oder krank werden. Auch wenn Sie schwanger werden oder den Arbeitsplatz wechseln (müssen), können Sie sich auf unsere Reiserücktrittsversicherung verlassen. Aber auch Angehörige und Reisegefährten sind abgesichert.
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung nicht?
Nicht versichert sind unter anderem:
- Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
- Verlust bei Prothesen aller Art, auch Zahnprothesen
- Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
- auf Sucht beruhende Krankheiten/Unfälle und deren Folgen
- Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
- Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
- Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, also durch staatliche Maßnahmen
- Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss
Was sind Risikopersonen?
Der Begriff bezeichnet Personen, die neben Ihnen selbst als versichertem Kunden den Antritt der gebuchten Reise gefährden könnten, etwa Angehörige oder Lebensgefährten. Bei uns zählen aber auch Reisegefährten dazu – sofern Sie gemeinsam gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie mit mehr als sechs Personen gemeinsam verreisen.
Ab wann kann ich als Familie buchen?
Unser Familien-Tarif gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht. Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder mitversichern. Dabei ist es egal, wie viele eigene Kinder mitfahren und ob es sich dabei um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Maximal können Sie 6 Kinder mitversichern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder nur mitversichert werden können, solang diese jünger als 21 Jahre sind. Bei der Tarifauswahl ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Welchen Betrag deckt die Reiserücktrittsversicherung maximal ab?
Unabhängig davon welche Versicherung greift, ob Einzel-, Familien- oder Objektschutz, beträgt die Höchstversicherungssumme 20.000 €.
Was ist Leistungsfreiheit?
Leistungsfreiheit bedeutet, dass wir berechtigt sind, die Versicherungsleistung aus bestimmten Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Sie also nicht abgesichert. Die Leistungsfreiheit ergibt sich beispielsweise für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt sind; oder für Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.