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Die Kaufpreisversicherung für alle Fahrzeughalter
Diebstahl oder Totalschaden sind ärgerlich genug! Wenn dann auch noch die Autoversicherung anstatt des ursprünglichen Kaufpreises nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, drohen finanzielle Einbußen. GAPcare schließt oder reduziert die Ihnen entstehende finanzielle Lücke mit zwei individuellen Tarifvarianten.
Welche Risiken deckt die Kaufpreisversicherung ab?
Die GAPcare Kaufpreisversicherung zahlt bzw. mindert die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihre Kaskoversicherung im Schadenfall zahlt und dem ursprünglichen Kaufpreis. Folgende Risiken sind dabei abgedeckt:
- Verlust des Fahrzeugs bei einem Totalschaden, etwa durch Brand, Unfall oder Überschwemmung
- Verlust durch Entwendung, etwa im Fall von Diebstahl, Raub oder Unterschlagung
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen.
Was leistet GAPcare – die Kaufpreisversicherung?
Das erklärt Ihnen das folgende Video mit Tonspur und Untertitel in zwei Minuten.
Häufig gestellte Fragen zur GAPcare Kaufpreisversicherung
Warum brauche ich eine Kaufpreisversicherung?
Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens ersetzt die Kaskoversicherung (oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) in der Regel lediglich den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Der Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug bezahlt haben, liegt meist darüber. Sie würden also nicht den gesamten ursprünglichen Kaufpreis erstattet bekommen. Die GAPcare Versicherung schließt oder mindert diese Lücke zwischen der Versicherungsleistung des Kfz-Versicherers und dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis – egal ob für einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen.
Für wen eignet sich eine Kaufpreisversicherung?
Die Versicherung eignet sich für alle Autobesitzer, die gravierende finanzielle Einbußen im Schadenfall verhindern möchten, wenn nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Versichern lassen sich sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge, sofern diese bei Versicherungsabschluss weniger als sechs Jahre alt sind.
Ersetzt die Kaufpreisversicherung die Kaskoversicherung?
Nein. Die GAPcare Kaufpreisversicherung ersetzt keine Kaskoversicherung. Sie unterstützt Sie maßgeblich dabei, den eigenen finanziellen Schaden, der bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugs entsteht, so gering wie möglich zu halten bzw. auszuschließen.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten?
Die Versicherung – und damit der volle Schutz – beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsantrag angegeben ist (Versicherungsbeginn). Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Die Versicherung endet vorzeitig, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft wird, wenn ein Versicherungsfall eintritt (unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht besteht) oder spätestens bei Erreichen eines Fahrzeugalters von acht Jahren. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, uns diese Umstände unverzüglich mitzuteilen.
Welche Fahrzeugtypen schützt die Versicherung?
Versicherbar sind Personenkraftwagen und Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Welche Fahrzeugtypen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Fahrzeuge mit drei Rädern, Taxen, Verkaufswagen, Mietwagen, Anhänger, Quads, Busse, spezialangefertigte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die für Rennen, Rallyes, Schrittmacherdienst, Geschwindigkeitstests oder zu jeglichem anderen Wettbewerbszweck benutzt werden.
Ab welchem Fahrzeugwert lohnt sich GAPcare?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die potenzielle Lücke zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ist bei teuren Mittel- und Oberklassefahrzeugen größer als bei Klein- oder Gebrauchtwagen. Entscheidend ist aber, welchen Betrag Sie im Schadenfall bereit sind, selbst zu übernehmen. Gerade für kleinere Budgets kann es sinnvoll sein, sich mit einem günstigen GAPcare-Schutz vor bösen Überraschungen zu schützen.
Kann ich mein Leasingfahrzeug bei Ihnen versichern?
Nein, Leasing- und Mietfahrzeuge können nicht versichert werden.
Welcher Kaufpreis ist maßgebend?
Bei Neuwagen wird der jeweilige Listenpreis des Herstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Obergrenze herangezogen.
Bei Gebrauchtwagen behalten wir uns vor, den Händlerverkaufspreis bzw. den im Versicherungsantrag angegebenen Kaufpreis mit den Listen von EUROTAX-Schwacke oder einer vergleichbaren Organisation zu überprüfen und bei Überschreitung von mehr als 10 % auf den Wert dieser Listen zu kürzen.
Nützliche Dokumente zum Download
Hier finden Sie alle Dokumente & Downloads rund um das Thema Auto & Mobilität.
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Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Gebündelte Kompetenz
Bei unserer GapCare Versicherung handelt es sich um ein Produkt der ProTect Versicherung AG, unserem verlässlichen Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Gemeinsam sind wir das sichere Team an Ihrer Seite.
Persönlicher Service
Kompetent und immer schnell erreichbar – unser hervorragender Kundenservice am Telefon ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Sparkassen DirektVersicherung. Das belegen auch regelmäßige Umfragen unter unseren Kunden.
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