Kfz-Versicherung: Wann kann ich wechseln?

15.12.2010, life PR

Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ihrer Auto-Versicherungsverträge ist für die meisten Versicherungsnehmer vorbei. Stichtag war für das Gros der Autofahrer der 30.11. mit Wirkung zum Jahresende. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, kann der Vertrag allerdings auch außerordentlich gekündigt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht regelt das Versicherungsvertragsgesetz.

Wenn der Versicherer - aus welchen Gründen auch immer - die Prämien anhebt oder anheben muss, weil die Risikoeinstufung des Fahrzeugs (Typklasse) sich geändert hat, dann kann der Vertrag beispielsweise binnen vier Wochen gekündigt werden. "Das gilt auch, wenn der Wohnort einer anderen Regionalklasse zugeordnet wird und es deswegen zu einer Erhöhung kommt", sagt Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Cramer von der Sparkassen DirektVersicherung in Düsseldorf.

Aber alleine auf den Preis zu schauen, davon rät der Versicherungsexperte ab. Schlussendlich kommt es vor allem darauf an, was man für seine Zahlungen bekommt. Spätestens im Schadenfall rächt sich dann ein reines Spardenken. "Wenn jemand unzufrieden ist mit den Leistungen ihrer oder seiner Kfz-Versicherung und die Prämienerhöhung zum Anlass nehmen will zu wechseln, dann sollten verschiedene Angebote geprüft worden sein und der neue Versicherer bereits zugestimmt haben - bevor gekündigt wird", unterstreicht Cramer. "Das eigene Sicherheitsbedürfnis und welchen Anspruch der Versicherte in Bezug auf das Serviceniveau hat, das muss ausschlaggebend sein für die Wahl". Zufriedenheit könne nur dann entstehen.

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme - zum Beispiel dem Erhalt der erhöhten Prämienrechnung oder einer Information - bei der Versicherung eingehen. Dabei spielt es keine Rolle, warum die Prämienerhöhung stattgefunden hat. Auch nach einem Schadensfall haben beide Seiten die Möglichkeit, in dieser Frist zu kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel entfällt sogar die Frist.

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