Privathaftpflichtschutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Russlands Angriff auf die Ukraine stellt einen völkerrechtswidrigen Akt dar und löst eine schwere humanitäre Notlage aus. Deutsche Versicherungen - also auch wir - versuchen, für die ukrainischen Flüchtlinge den deutschen Alltag möglichst reibungslos und unkompliziert zu gestalten. So gibt es nun auch eine Übergangsregelung für den Privathaftpflichtschutz.

Alle bei uns versicherten Kundinnen und Kunden, die ihren privaten Wohnraum mietfrei zur Verfügung stellen, können Flüchtlinge ohne Mehrbeitrag über die Privathaftpflichtversicherung versichern.

Die Übergangsregelung gilt vor allem im Zusammenhang mit ukrainischen Flüchtlingen, aber auch mit allen Menschen, die wegen Krieg, Bürgerkrieg oder innerer Unruhen aus ihrem Land fliehen mussten. Unabhängig von der Nationalität.

Der kostenlos erweiterte Versicherungsschutz gilt zunächst für ein halbes Jahr ab Einzug in die Wohnung / das Haus der bei uns versicherten Person. Die Mitversicherten müssen in Deutschland registriert sein.

Ergänzungen und Aktualisierungen zu dieser Regelung finden Sie auf dieser Seite. Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen!

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

0211 729-8811

Für Sie erreichbar:

Mo. - Fr.: 8 - 22 Uhr
Sa.: 9 - 13 Uhr

Anrufen Telefontermin vereinbaren