Hochwasser-Ratgeber für Ihr Auto

Düsseldorf, 16.07.2021 - Pressestelle der Sparkassen DirektVersicherung

Durch das Hochwasser der vergangenen Tage haben Menschen ihr Leben verloren. Häuser und Existenzengrundlagen sind zerstört. Ganze Landstriche sind verwüstet, Feuerwehr und Hilfskräfte arbeiten bis zur Erschöpfung. Während die Suche nach vermissten Personen und die ersten Aufräumarbeiten fortgesetzt werden, wird auch über finanzielle Belastung und materielle Verluste zu sprechen sein. Wir haben Ihnen hier ein paar grundsätzliche Informationen und Antworten auf die derzeit dringlichsten Fragen zusammengestellt.

Was deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab?

• Beruhigend: Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt - also auch durch eine Vollkaskoversicherung, in der die Teilkasko ja automatisch enthalten ist.


• Beispiel: Ein auf der Straße geparktes Auto wird durch unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung – eindringendes Wasser – beschädigt. Es gilt die Regel: Versichert ist der Fall, wenn das Wasser zum Auto kommt; nicht umgekehrt.

• Ähnliches gilt für Beschädigungen durch Steine, die bei sehr starken Regenfällen auf abschüssigem Gelände in Bewegung geraten sind.

• Dringt aber das Wasser in den Motorraum ein, weil Sie z. B. durch eine tiefe Wasseransammlung fahren, und es entsteht ein Wasserschlagschaden, liegt ein Unfall vor – und in diesem Fall zahlt nur die Vollkasko-Versicherung.

Schadenminderungspflicht: Haften Sie als Autofahrer bei Gefahren mit?

Schadenminderungspflicht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge trägt, drohenden Schaden bestmöglich einzugrenzen oder abzuwenden. Ein auf den ersten Blick umfassender Kfz-Versicherungsschutz kann also durch Eigenverschulden eines Autofahrers hinfällig werden.

Im Fall "Überschwemmung" bedeutet das konkret: Man sollte nicht über Straßen oder durch Unterführungen mit Hochwasser fahren. Auch das Parken auf hochwassergefährdeten Flächen trotz Warnung kann den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Bitte bringen Sie also Ihr Auto schnellstmöglich in Sicherheit.

Ihr Plus bei der Sparkassen DirektVersicherung:

Normalerweise liegt in den oben genannten Fällen eine sog. grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Auto trotz Warnung vor Hochwasser nicht rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernt wird oder dieser Gefahrenbereich sogar bewusst befahren wird. Die Kaskoversicherung setzt dann ganz oder teilweise aus. Wir verzichten allerdings in diesem besonderen Zusammenhang auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit - und zwar in allen Tarifen und Produktvarianten der Autoversicherung.

Die hier genannten Schadenbeispiele sind bei der Sparkassen DirektVersicherung also vollständig abgedeckt.
 

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