Bundesregierung will Elektromobilität fördern

Die Bundesregierung will 1,2 Mrd. Euro für ein Förderprogramm (50% trägt der Bund, 50% die Autoindustrie) bereitstellen, um die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen. Der Fördertopf dürfte für etwa 400.000 Autos reichen. Das Programm soll bis 2019 bzw. bis die Fördergelder ausgeschöpft sind laufen.

Bis zu 4.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos

Stromtankstelle

Der größte Teil des Programmes wird zum einen in eine Kaufprämie für reine Elektroautos fließen. Diese werden mit einer Prämie von 4.000 Euro (ab 2018: 3.000 Euro) gefördert. Zum anderen wird der Neukauf von sog. „Plugin-Hybride“ gefördert, mit einer Förderungssumme von 3.000 Euro (ab 2018: 2.000 Euro). Diese „Plugin-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- und Elektromotor, müssen aber zum Laden des Elektromotors ans Netz angeschlossen werden.

Nicht gefördert werden Fahrzeuges deren Batterie durch den Verbrennungsmotor (Hybridfahrzeuge ohne Stecker) aufgeladen werden sowie eigentlich förderfähige Fahrzeuge deren Listenpreis in der Basisversion 60.000 Euro netto übersteigt. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen gibt es aktuell auf dem deutschen Automarkt nur rd. 30 förderfähige Elektro- und Plugin-Hybrid-Autos.

Die Förderung wird als zweistufiges Verfahren (fifty-fifty) abgewickelt. Zunächst wird beim Händler die halbe Prämie vom Listenpreis abgezogen. Diese Prämie wird vom Händler auf dem Kaufvertrag vermerkt. Der Händler kann selbstverständlich noch weitere Rabatte gewähren. Mit diesem Kaufvertrag erhält der Kunde dann die Chance, die andere Hälfte der Prämie zu beantragen.

Die Anträge auf den zweiten Teil der Förderprämie müssen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Entsprechende Formulare sind dort schon zu finden. Die Förderrichtlinie muss allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Aktuell beteiligen sich BMW, Daimler, Volkswagen sowie Renault und Nissan an der Prämie.

Auch andere Hersteller können sich am Programm beteiligen, denn nur wenn der Hersteller die Hälfte übernimmt bekommt der Käufer den über die BAFA ausgezahlten Teil der Förderprämie.

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