Europäischer Tag des Fahrrades: Versicherungswirtschaft warnt – Kinder ab 10 Jahren als Radfahrer stark gefährdet – Risiko von Kopfverletzungen besonders hoch

31.05.2012, Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft

In den letzten 10 Jahren sind durchschnittlich etwa 12.000 Kinder jährlich mit ihrem Fahrrad auf Deutschlands Straßen verunglückt. 1.800 Kinder wurden im Schnitt bei Fahrradunfällen schwer verletzt, 30 Kinder pro Jahr sogar getötet. Auf das erhöhte Unfallrisiko von Kindern im Straßenverkehr macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anlässlich des Europäischen Tags des Fahrrades am 3. Juni aufmerksam.

Der GDV rät Eltern, die alltäglichen Situationen im Straßenverkehr mit ihren Kindern intensiv zu trainieren. „Erwachsene sind sich nicht immer bewusst, welchen hohen Anforderungen Kinder im Straßenverkehr ausgesetzt sind“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. „Sie müssen auf ihrem Fahrrad das Gleichgewicht halten, zum Abbiegen eine Hand ausstrecken, mit der anderen weiter lenken, die Spur halten und dann auch noch die anderen Verkehrsteilnehmer beobachten; damit sind die Kleinen oft überfordert.“ Erst nach und nach entwickeln Kinder motorische Fertigkeiten und Reaktionsvermögen, um den Straßenverkehr meistern zu können.

Bei Unfällen mit dem Fahrrad kommt es bei Kindern am häufigsten zu Kopfverletzungen. „Etwa 30 Prozent aller den privaten Unfallversicherern gemeldeten Verletzungen bei Fahrradunfällen bei Kindern sind Kopfverletzungen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV.

Risiken absichern

Auf ihrem Schulweg sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch bei allen Freizeitaktivitäten gilt dieser Schutz nicht. Deshalb sollten sich Eltern überlegen, ihre Kinder über eine private Kinderunfallversicherung abzusichern. Diese leistet bei Unfällen in der Freizeit, zu Hause und in der Schule und deckt in der Regel die finanziellen Folgen einer dauerhaften Verletzung des Kindes ab.

Bei Unfällen im Straßenverkehr mit Minderjährigen unterscheidet das Gesetz bei der Haftung zwischen Unfällen mit Kraftfahrzeugen und anderen Unfällen (z. B. Radfahren und Fußgängern). Kinder unter 10 Jahren, die im Straßenverkehr einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursachen, haften dafür nicht. Der Grund: Kinder sind erfahrungsgemäß erst ab dem 10. Lebensjahr imstande, die Risiken und Gefahrensituationen richtig einzuschätzen und sich entsprechend zu verhalten. Müssen Autofahrer dann für Schäden an ihrem eigenen Fahrzeug aufkommen, können solche Schäden über eine Kaskoversicherung abgesichert werden. Darüber hinaus muss ein Autofahrer damit rechnen, auch für Schäden, die ein Kind erleidet, aufkommen zu müssen, obwohl er den Unfall nicht verursacht hat. In solchen Fällen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden. Ist das Kind hingegen bereits 10 Jahre alt, kann es für selbst verursachte Unfälle zur Haftung herangezogen werden.

Bei Unfällen eines Kindes mit Radfahrern oder Fußgängern haften Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren immer dann, wenn sie aufgrund ihres Alters das Risiko und die Gefahr ihres Handelns hätten erkennen können. In solchen Fällen greift die private Familienhaftpflichtversicherung, auch dann, wenn den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.
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