Bei Fahrten in Frankreich Alkoholtest im Kraftfahrzeug mitführen
01.07.2012Was beinhaltet die Neuregelung? Jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs muss in Frankreich ein unbenutztes Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und ggf. bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen. Für welche Fahrzeuge gilt die Mitführpflicht?
Die Mitführpflicht gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge (also auch Motorräder) mit der Ausnahme von Kleinkrafträdern (cyclomoteurs / zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h). Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem Alcolock-System (= Wegfahrsperre in Verbindung mit einem Gerät zur Atemalkoholbestimmung) ausgerüstet sind, müssen ebenfalls kein zusätzliches Alkoholtestset mitführen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein? Es dürfen sowohl Einwegtests auf chemischer Basis als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Bei einem Einwegtest darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen sein. Hierbei ist zu beachten, dass das Haltbarkeitsdatum im Regelfall verhältnismäßig kurz bemessen ist und deshalb regelmäßig überprüft werden sollte. Zudem sollte auf die vom Hersteller vorgegebenen Höchst- und Tiefsttemperaturen geachtet werden, der der Alkotest ausgesetzt werden darf.
Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière) weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. Ein solcher Einwegtest (z. B. des französischen Marktführers Contralco (www.contralco.fr) besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs Autofahren.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012. Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer? Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein Alkoholtestset mitführen. Inwieweit es in der Praxis tatsächlich zur rigorosen Überprüfung auch ausländischer Autofahrer und etwaiger Beanstandungen von Alkotests, die nicht der französischen Norm entsprechen, kommen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis bzw. Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen. Bei einer Verkehrskontrolle muss immer ein unbenutztes Testset vorgezeigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer mindestens zwei Einwegtestsets mitzuführen, damit im Falle einer Kontrolle immer ein unbenutztes vorgewiesen werden kann.
Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss. Darüber hinaus muss innerhalb von 5 Tagen ein unbenutztes Alkoholtestset bei der Polizei vorgewiesen werden. Erfolgt dies nicht, ist ein Bußgeld von 90 Euro fällig.
Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist? Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.
Wo erhalte ich ein Alkoholtestset?
Die den französischen Vorgaben entsprechenden Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro) und können auch beim französischen Automobilclub in Straßburg erworben werden (www.automobile-club.org). Die Vertriebsmöglichkeiten über die ADAC-Regionalclubs werden derzeit geprüft und zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Was für eine Promillegrenze gilt in Frankreich?
In Frankreich gilt – ebenso wie in Deutschland – eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer gelten maximal 0,2 Promille. Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.
Was sagt der ADAC zu der französischen Neuregelung? Die Einwegtests auf chemischer Basis bestätigen – wie ein Versuch der Juristischen Zentrale ergeben hat – im Regelfall lediglich, dass Alkohol getrunken wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die Mitführpflicht in Frankreich in der Praxis tatsächlich zu einem Rückgang der alkoholbedingten Verkehrsunfälle und Senkung der Verkehrsopferzahlen beitragen wird. Für Deutschland sieht der ADAC keinen Bedarf für eine vergleichbare Regelung: Jeder Kraftfahrer sollte – auch ohne einen Selbsttest – im Rahmen seiner Eigenverantwortung selbst einschätzen können, ob er nach Alkoholgenuss noch fahrtüchtig ist.