


Die reguläre Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eingeht.
Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall kann eine frühere Kündigung möglich sein.
Vor der Kündigung sollte feststehen, wann der neue Versicherungsschutz beginnt.
Eine reguläre Kündigung ist normalerweise zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Maßgeblich ist der Kündigungstermin in Ihren Vertragsunterlagen.
Bei vielen Kfz-Versicherern gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Läuft der Vertrag zum Jahresende aus, muss die Kündigung häufig spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen. Entscheidend bleiben jedoch immer die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag.
Zum Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Nach einem regulierten Schaden kann unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Bei Verkauf, Diebstahl oder Abmeldung des Fahrzeugs kann eine Kündigung möglich sein.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem bestehenden Vertrag. Wichtig ist nicht das Absendedatum, sondern dass die Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eingeht.
Wird die Kündigungsfrist verpasst, läuft der Vertrag in der Regel weiter. Eine frühere Beendigung ist dann meist nur möglich, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Situation | Kündigung möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
Zum Vertragsende | ja | Kündigungsfrist laut Vertrag beachten |
Vertrag endet zum 31. Dezember | häufig ja | Kündigung muss oft bis zum 30. November eingehen |
Beitragserhöhung | kann möglich sein | Sonderkündigungsrecht und Frist prüfen |
Schadenfall | kann möglich sein | Voraussetzungen und Frist im Einzelfall prüfen |
Fahrzeugverkauf oder Abmeldung | Vertragssituation ändert sich | Regelungen des bestehenden Vertrags prüfen |
Frist verpasst | meist erst später | Ausnahme kann ein Sonderkündigungsrecht sein |
Die reguläre Kündigung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit. Sie ist der normale Weg, wenn ein Vertrag fristgerecht beendet werden soll.
Eine Sonderkündigung ist eine außerordentliche Kündigung. Sie kommt nur in bestimmten Fällen infrage, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
Ob tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht besteht, sollte anhand der Vertragsunterlagen und der Mitteilung des bisherigen Versicherers geprüft werden.
Weiterführende Informationen: Sonderkündigungsrecht
Wenn Kündigungsfrist und Wechselzeitpunkt geklärt sind, können Sie Ihren Beitrag bei der Sparkassen DirektVersicherung online berechnen. So lässt sich der neue Versicherungsschutz passend zum Ende Ihres bisherigen Vertrags vorbereiten.
Name und Anschrift
Versicherungsnummer
Kennzeichen (sofern vorhanden)
gewünschter Kündigungstermin
Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
Kündigungsgrund, falls es sich um eine Sonderkündigung handelt
Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen, Fahrzeugart)
gewünschter Versicherungsbeginn
bisheriger Versicherer
bisherige Vertragsnummer (falls vorhanden)
Schadenfreiheitsklasse (falls bekannt)
gewünschter Versicherungsumfang (z. B. Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
Gerade beim Wechsel zu einem neuen Versicherer ist wichtig, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den bisherigen Vertrag anschließt.
Was nach der Kündigung beim Wechsel wichtig ist, fasst der Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln zusammen.
Bei Fahrzeugverkauf, Abmeldung oder Stilllegung ändert sich die Vertragssituation. Der bestehende Versicherungsvertrag endet dabei nicht in jedem Fall automatisch.
Wird ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt, kann der Versicherungsschutz je nach Vertrag zunächst ruhen. Wird das Fahrzeug später wieder zugelassen, kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.
Fällt das versicherte Risiko endgültig weg - also Ihr Fahrzeug - zum Beispiel durch Verschrottung, gelten eigene Regelungen. Prüfen Sie deshalb bei Verkauf, Abmeldung oder Stilllegung immer die Vertragsunterlagen, und informieren Sie Ihren bisherigen Versicherer rechtzeitig.
Eine reguläre Kündigung ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine frühere Kündigung kommt nur in bestimmten Fällen infrage, zum Beispiel bei einem Sonderkündigungsrecht.
Die Frist ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Bei vielen Kfz-Versicherungen beträgt sie einen Monat vor Ablauf des Vertrags.
Der 30. November ist für viele Kfz-Versicherungen ein wichtiger Stichtag, wenn der Vertrag zum 31. Dezember endet. Entscheidend sind jedoch immer die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist in Ihren Vertragsunterlagen.
Dann läuft der Vertrag in der Regel weiter. Eine Kündigung ist meist erst wieder zum nächsten regulären Kündigungstermin möglich, sofern kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Bei einer Sonderkündigung gelten besondere Voraussetzungen und Fristen. Außerdem sollte der Kündigungsgrund im Schreiben angegeben werden.
Eine Abmeldung oder Stilllegung ist nicht automatisch eine reguläre Kündigung. Je nach Vertrag kann der Versicherungsschutz ruhen oder der Vertrag endet, wenn das versicherte Risiko (das Fahrzeug) endgültig wegfällt.
Ja, das ist sinnvoll. So können Sie prüfen, welcher Versicherungsschutz zu Ihrem Bedarf passt und ab wann der neue Vertrag beginnen soll.
Das hängt vom jeweiligen Fall und Versicherer ab. Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Sie selbst kündigen müssen oder ob der neue Versicherer Sie dabei unterstützt.
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt beim Wechsel der Kfz-Versicherung in der Regel erhalten. Der neue Versicherer prüft die Übernahme anhand der Daten des bisherigen Vertrags.

Der zentrale Ratgeber zum Ablauf des Versicherungswechsels, zu Fristen, Unterlagen und den nächsten Schritten.

Wann eine außerordentliche Kündigung möglich sein kann und welche Fristen dabei wichtig sind.

Wie die Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel übernommen wird und welche Angaben dafür benötigt werden.