

Unsere Katzenversicherung übernimmt alle Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie alle chirurgischen Eingriffe bis hin zur Unterbringung in einer Tierklinik.
Bis zu 100 % Kostenübernahme, Erstattungen ohne Jahreslimit
Größe, Rasse und Gewicht spielen keine Rolle
Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik
Keine Altersbegrenzung der zu versichernden Katze
6 Monate Auslandsschutz – europaweit

Eine Katze an der Seite zu haben, ist wundervoll. Ist sie jedoch krank oder verletzt, sind die Sorgen groß. Und nicht nur das: Muss Ihre Katze bei Krankheit oder Unfall operiert werden, kann die Tierarztrechnung schnell sehr hoch ausfallen.
Um Sie in diesem Fall zumindest finanziell zu entlasten, bietet Ihnen unsere Katzenversicherung umfangreichen Schutz. Sie haben die Wahl zwischen zwei Tarifen: der OP-Versicherung und der Krankenversicherung.
So kann Ihre Katze schnell wieder gesund werden und Sie müssen sich keine Sorgen um hohe Behandlungskosten machen.
Alle Operationen sind versichert
Kostenübernahme unabhängig von GOT-Satz
Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik
Nachsorge/-behandlung ambulant oder stationär und stationäre Unterbringungskosten inklusive Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 14 Kalendertage nach der Operation
Alle Leistungen aus der OP-Versicherung
Ambulante und stationäre Behandlung
Zeitlich unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen
Ergänzungsfutter, das infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht wird
Regelmäßige Arztbesuche sind für das Wohlbefinden Ihrer Katze ein Muss. Auch gesunde Katzen sollten mindestens einmal pro Jahr untersucht werden. Unsere OP- und Krankenversicherung erstattet Kosten für:
Erstattung ohne Jahreslimit
Bis zu 100% Kostenübernahme
Freie Wahl des Tierarztes bzw. der Tierklinik
Größe, Rasse und Gewicht spielen keine Rolle
Versicherungsschutz mit beginn des Lebensmonats
Keine Altersbegrenzung - auch ältere Katzen werden versichert
6 Monate Auslandsschutz - europaweit
Erstattung von Chipkosten bis zu 25 €
Zuschuss bei Kastration
Mit einer Katzenkrankenversicherung ist Ihr Stubentiger umfassend abgesichert. Der Versicherungstarif beinhaltet nicht nur Operationen, sondern auch stationäre sowie ambulante Behandlungen:
Dazu zählen Untersuchungen, Diagnosen und Therapien.
Bei der Katzen-OP-Versicherung sind hingegen keine ambulanten und stationären Heilbehandlungen enthalten. Sie sind allerdings mit diesem Tarif vor hohen Operationskosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit Ihrer Katze abgesichert. Es werden zudem die Nachsorgebehandlung (z. B. Verbandswechsel, Fäden ziehen) und die Unterbringungskosten in der Tierklinik nach dem OP-Tag bis zu 12 Tage übernommen.
Der Erstattungssatz wird bei Versicherungsbeginn pro Tier einmalig ermittelt. Er bleibt über die Dauer der Versicherung gleich.
Auf Wunsch kann der Erstattungssatz gegen einen Mehrbeitrag auf 100% erhöht werden.
Bitte sprechen Sie uns an.
Erstattungssatz

GOT steht als Abkürzung für die 'Gebührenordnung für Tierärzte' und mit ihrer Hilfe wird die Rechnung für einen Tierarztbesuch erstellt. Die GOT sieht drei verschiedene Abrechnungssätze vor. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung, zeitlichem Aufwand oder örtlichen Verhältnissen, können die Tierärzte bei der Abrechnung zwischen dem 1-fachen bis zum 3-fachen Gebührensatz frei auswählen. Unseren Erfahrungen nach deckt der 2-fache Satz der Gebührenordnung die meisten Fälle ab, daher versichern wir maximal den 2-fachen Satz der GOT.
Nein, es ist keine vorherige Anmeldung der Operation nötig. Sie können Ihre Katze operieren lassen und im Nachgang die Rechnung mit Nennung Ihrer Versicherungsschein-Nr. (und ggf. einem Erstattungskonto) bei uns einreichen.
Eine Übersicht der versicherten Leistungen können Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen.
Sie können Ihre Katze trotz Vorerkrankungen oder vorherigen Operationen bei uns versichern. Im Rahmen des Vertragsabschlusses erfolgt in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung Ihrer Katze - je nach Schwere und Umfang der Vorerkrankung wird mit Ihnen ein individueller Ausschluss bestimmter Behandlungen vereinbart. Auf den weiteren Versicherungsschutz hat dies jedoch keinen Einfluss.
Nein, unser Schutz gilt für Haus- und Freigängerkatzen gleichermaßen.
Nein, jede Katze - egal welcher Rasse oder welchen Alters - hat bei uns den gleichen Versicherungsbeitrag.
Ja, Sie können Ihren Tierarzt frei wählen und jederzeit wechseln.
Grundsätzlich sind Kastrationen und Sterilisationen ausgeschlossen - unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht. Highlight: Wir beteiligen uns dennoch mit einem Zuschuss (35 € für Katzen sowie 20 € für Kater) an den Kosten.
Hier finden Sie alle Dokumente & Downloads rund um das Thema Tiere & Freizeit.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Die Tierversicherung ist ein Produkt unseres Kooperationspartners Uelzener Versicherungen – seit 1873 ein Garant für qualitativ hochwertige Versicherungen und das erste deutsche Versicherungsunternehmen, das eine Tierkrankenversicherung entwickelt hat.
Gemeinsam mit den Uelzener Versicherungen sind wir ein starkes Team an Ihrer Seite und für das Wohl Ihres Tieres.
