Sonderkündigungsrecht

Eine 2. Chance für Sie: Der letzte Kündigungstermin für eine Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30. November eines jeden Jahres. Sie haben diesen Termin versäumt? Keine Sorge: Es ist vielleicht noch nicht zu spät …
Denn: Wenn Ihr bisheriger Versicherer – aus welchen Gründen auch immer – die Prämien anhebt, dürfen Sie den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen – auch weit über den 30. November hinaus. Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme – z. B. dem Erhalt der erhöhten Prämienrechnung – bei Ihrer bisherigen Versicherung eingehen.

Ihre Vorteile, wenn Sie jetzt bei uns abschließen:

  • 5 % Neukunden-Rabatt – ist bei Online-Abschluss bereits enthalten.

  • 25 € Aktionsprämie

    * für Neukunden bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- in Verbindung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung (bzw. 15 € Aktionsprämie bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz) – diese wird automatisch in der ersten Rechnung gutgeschrieben.

Nutzen Sie jetzt Ihr Recht auf Sonderkündigung und wechseln Sie mit Ihrem Auto zum Testsieger!
Sie profitieren von unserem ausgezeichneten Service und sparen bares Geld.

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* Nicht mit anderen Aktions-Prämien kombinierbar.