


Die Schadenfreiheitsklasse kann beim Versicherungswechsel in der Regel übernommen werden.
Wichtig sind Angaben zum bisherigen Versicherer und zum bisherigen Vertrag.
Die Schadenfreiheitsklassen können sich je nach Versicherungsart unterschiedlich entwickeln.
Mit vorhandener Schadenfreiheitsklasse lässt sich der neue Beitrag online berechnen.
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, beschreibt den Schadenverlauf eines Versicherungsvertrags. Je länger ein Vertrag schadenfrei geführt wurde, desto höher kann die SF-Klasse ausfallen. Eine höhere SF-Klasse wirkt sich häufig günstiger auf den Beitrag aus
Vereinfacht gesagt: Für jedes schadenfreie Versicherungsjahr kann sich die Einstufung verbessern. Wird ein anrechenbarer Schaden reguliert, zum Beispiel nach einem selbstverschuldeten Unfall, kann der Vertrag zurückgestuft werden. Die SF-Klasse zeigt also nicht nur, wie lange ein Betrag besteht, sondern vor allem, wie lange er ohne anrechenbaren Schaden geführt wurde.
Eine SF-Klasse gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung. Beide Schadenverläufe können sich unterschiedlich entwickeln, zum Beispiel wenn ein Vollkaskoschaden reguliert wurde, aber kein Haftpflichtschaden entstanden ist.
Die schadenfreien Jahre gehen durch den Wechsel also normalerweise nicht verloren.
Entscheidend ist, welcher Schadenverlauf vom bisherigen Versicherer bestätigt wird. Der neue Versicherer berücksichtigt diese Angaben bei der Einstufung des neuen Vertrags.
Wie der Versicherungswechsel insgesamt abläuft, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.
Wenn Sie zur Sparkassen DirektVersicherung wechseln, geben Sie im Antrag die Angaben zu Ihrem bisherigen Versicherer und – falls vorhanden – Ihre bisherige Vertragsnummer an.
Anhand dieser Angaben kann der Schadenverlauf beim bisherigen Versicherer geprüft werden. Auf dieser Grundlage wird die passende Schadenfreiheitsklasse für den neuen Vertrag berücksichtigt.
Sollten Angaben fehlen oder abweichen, kann eine spätere Korrektur der Einstufung erforderlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, die Daten aus dem bisherigen Vertrag möglichst vollständig bereitzuhalten.
Für die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse sind vor allem die Angaben zum bisherigen Vertrag wichtig:
Name und Anschrift des bisherigen Versicherers
Versicherungs- oder Vertragsnummer des bisherigen Vertrags (falls vorhanden)
bisherige Schadenfreiheitsklasse (falls bekannt)
Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Angaben zur Vollkaskoversicherung (falls vorhanden)
Beginn und Ende des bisherigen Vertrags
Informationen zu Schäden (falls ein Schaden reguliert wurde)
Fahrzeugkennzeichen und Vertragsnehmer
Nicht alle Angaben müssen in jedem Fall selbst nachgewiesen werden. Wichtig ist aber, dass der bisherige Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann.
Ihre SF-Klasse wird vollständig übernommen und wirkt sich auf Ihren Haftpflichtbeitrag aus.
In der Teilkasko gibt es in der Regel keine Schadenfreiheitsklasse.
Für die Vollkasko wird Ihre SF-Klasse ebenfalls übernommen und wirkt sich auf Ihren Beitrag aus.
Verursachen Sie einen (selbst verschuldeten) Schaden, wird Ihre SF-Klasse in der Regel um eine Stufe zurückgestuft. Bei mehreren Schäden in Folge sind auch weitere Rückstufungen möglich. Schadenfreie Jahre führen wieder zu Höherstufungen.
In einigen Fällen sollte die Einstufung genauer geprüft werden. Bei Oldtimern, Saisonkennzeichen oder Fahrzeugwechsel innerhalb der Familie sowie längerer Unterbrechung des Versicherungsschutzes können besondere Regelungen gelten. Maßgeblich sind die Angaben des bisherigen Versicherers und die Bedingungen des neuen Vertrags.
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel berücksichtigen möchten, können Sie Ihren Beitrag bei der Sparkassen DirektVersicherung online berechnen. Halten Sie dafür am besten die Angaben zu Ihrem bisherigen Versicherer und Ihrer bisherigen Vertragsnummer bereit.
Die Schadenfreiheitsklasse kann beim Wechsel in der Regel übernommen werden. Entscheidend ist, welcher Schadenverlauf vom bisherigen Versicherer bestätigt wird.
Hilfreich sind der Name des bisherigen Versicherers, die bisherige Vertragsnummer und Angaben zur Schadenfreiheitsklasse. Je eindeutiger der bisherige Vertrag zugeordnet werden kann, desto besser kann die Einstufung geprüft werden.
Ja. Die Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko können sich unterschiedlich entwickeln. Deshalb werden beide Versicherungsarten getrennt betrachtet.
In der Teilkasko gibt es in der Regel keine Schadenfreiheitsklasse. Teilkaskoschäden führen deshalb normalerweise nicht zu einer Rückstufung in einer SF-Klasse.
Dann kann die Einstufung angepasst werden. Maßgeblich ist der bestätigte Schadenverlauf des bisherigen Versicherers.
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ob eine Übernahme infrage kommt, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Bei einer längeren Unterbrechung des Versicherungsschutzes kann sich die Übernahme des Schadenverlaufs verändern. Prüfen Sie deshalb, wie lange der bisherige Vertrag unterbrochen war und welche Regelungen im neuen Vertrag gelten.
Ja, grundsätzlich kann auch nach einem Schadenfall ein Schadenverlauf übernommen werden. Der Schaden kann sich jedoch auf die Einstufung auswirken, wenn er vom bisherigen Versicherer berücksichtigt wurde.

Der zentrale Ratgeber zum Ablauf des Versicherungswechsels, zu Fristen, Unterlagen und den nächsten Schritten.

Der Ratgeber erklärt mögliche Ursachen einer Beitragserhöhung und zeigt, welche Optionen Versicherte anschließend haben.

Alles Wichtige zur regulären Kündigung, zu Fristen und zu den Angaben im Kündigungsschreiben