Kfz-Schaden oder Unfall melden
Wir haben nachfolgend zahlreiche Möglichkeiten zur Schadenmeldung für Sie zusammengestellt - egal ob Sie unsere Unterstützung am Telefon benötigen oder den Schaden in Ruhe online melden wollen.
Des Weiteren finden Sie auch hilfreiche Antworten und Tipps zur Schadenmeldung sowie zum richtigen Verhalten im Schadenfall.
Im Schadenfall erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr:
Oder Sie melden uns den Schaden über unsere App Meine S-Direkt:
Die Adresse für Ihre E-Mail an unser Service-Team Schaden:
Fragen zur Schadenmeldung
Wie wird mir im Schadenfall geholfen?
Sie können Kfz-Schäden jederzeit über unsere App "Meine S-Direkt", online über ein Formular auf unserer Webseite oder per Telefon melden. Unser Kolleg(inn)en vom Schaden-Telefon sind unter der Nummer 0211 729-8833 für Sie da - rund um die Uhr! In der App "Meine S-Direkt" finden Sie übrigens Ihre ganz persönliche, virtuelle Servicekarte mit allen wichtigen Angaben für die Autowerkstatt oder einen Unfallgegner.
Kann ich den Schaden auch selbst übernehmen?
Sie sollten Haftpflichtschäden, also wenn Sie Dritten einen Schaden zuführen, immer bei uns zu melden.
Wir übernehmen nur berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners und wehren unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab. Beträgt der Schadenaufwand abschließend weniger als 1.000 €, informieren wir unsere Kunden. Durch eine freiwillige Rückzahlung des Schadens bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt anschließend schadenfrei.
Wo ist mein Unfallgegner versichert?
Konnte Ihnen der Unfallgegner seinen Versicherer nicht nennen, dann wenden Sie sich zwecks Ermittlung der Versicherung bitte an den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Rufnummer 0800 250 260 0.
Bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug, erhalten Sie über die Seite des Büros Grüne Karte Unterstützung.
Wer ersetzt meinen Schaden bei Fahrerflucht?
Als Fahrerflucht-Opfer sollten Sie sich zunächst an die Polizei wenden. Lassen Sie noch vor Ort Fotos anfertigen und erstatteten Sie eine Strafanzeige. Halten Sie unbedingt nach Zeugen Ausschau. Diese können oft sachdienliche Hinweise liefern.
Konnte der Unfallverursacher ermittelt werden, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers eintrittspflichtig.
Haben Sie keine Vollkaskoversicherung mit uns vereinbart und der Unfallgegner konnte nicht ermittelt werden, hilft in Teilen die Verkehrsopferhilfe.