
Hausratversicherung auch für Gartenmöbel
Gartenmöbel und Gartengeräte: Das alles gehört zum Hausrat
Haben Sie auch eine Eselsbrücke für die Zeitumstellung? Wird mit Beginn der Sommerzeit die Uhr eine Stunde vor oder zurück gestellt? Viele merken sich das anhand ihrer Gartenmöbel: Wenn es wärmer wird, stellt man diese wieder vor die Tür. Und auch die Uhr wird mit der Sommerzeit vorgestellt. Mancherorts fehlen vielleicht noch ein paar Grad, um es sich im Garten oder auf dem Balkon gemütlich zu machen – aber das wird nicht mehr lang dauern. In ganz Deutschland werden Gartentische, -stühle und -bänke allmählich aus den Kellern und Abstellräumen geholt und für den nächsten Einsatz vorbereitet.
Vielleicht haben die alten Gartenmöbel auch ausgedient und es werden für die kommende Saison neue angeschafft. Gehören diese denn auch offiziell mit zum Hausrat? Sind sie bei Schäden und Verlust mitversichert? Die gute Nachricht lautet: Gartenmöbel fallen grundsätzlich mit unter den Versicherungsschutz. Alle Gartenmöbel aus Holz, Kunststoff oder Metall gehören mit zum Hausrat und sind somit auch voll versichert. Auch Sonnenschirme, Sonnensegel und weitere Zubehörteile, die zur Nutzung im Freien bestimmt sind, gehören mit dazu. Gleiches gilt für Gartengeräte: Ob Rasenmäher, Vertikutierer oder Hochdruckreiniger, Baumsägen, Heckenscheren und Leitern, Besen, Rechen und Schaufeln – alle Geräte, die der Pflege des Gartens dienen, können über Ihre Hausratversicherung mitversichert werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Beschädigung oder den Verlust sämtlicher Gegenstände auf dem Versicherungsgrundstück – dazu gehören Keller, Balkon und Garten. Am häufigsten entstehen Schäden durch Sturm und Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Glut vom Grill. All diese Schadenfälle sind durch unsere Hausratversicherung mit abgedeckt. Genauere Details zur Hausratversicherung entnehmen Sie bitte dem Leistungsvergleich unserer Tarife. Wählen Sie einfach den für Sie passenden Umfang des Versicherungsschutzes.

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