• Schaden melden
  • Kundenportal
Logo der Sparkassen DirektVersicherung in roter Schrift mit stilisiertem Symbol aus Kreis und rechteckigen Elementen auf weißem Hintergrund.
    • Auto und Mobilität
      • Autoversicherung
      • Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung
      • E-Autoversicherung
      • Oldtimer- und Youngtimerversicherung
      • Motorradversicherung
      • Kfz-Haftpflicht
      • eVB-Nummer
      • GAPcare – die Kaufpreis­versicherung
      • ReparaturKostenSchutz
      • Fahrradversicherung
    • Gesundheit & Vorsorge
      • Risikolebensversicherung
      • Unfallversicherung
      • Reiseversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
    • Wohnen & Technik
      • Wohngebäudeversicherung
      • Hausratversicherung
      • Schutzbrief Haus und Wohnen
      • TechnikSchutz
    • Recht und Haftung
      • Privathaftpflichtversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
    • Tiere und Freizeit
      • Hundeversicherung
      • Katzenversicherung
      • Pferdeversicherung
    • Service
      • Dokumente & Downloads
      • Schaden melden
      • Kunden werben Kunden
      • Kundendaten ändern
    • Exklusive Leistungen
      • THG-Prämie für E-Fahrzeuge
      • Wallbox bestellen
      • Photovoltaikanlage bestellen
      • S-Autokredit berechnen
    • Kundendialog
      • Kontakt
      • Hilfe & Häufige Fragen
      • Feedback & Beschwerden
      • Ratgeber
      • Kundenportal
    • Unternehmen
      • Meldungen
      • Pressebereich
      • Aktionen & Engagement
    • Auszeichnungen
      • Auszeichnungen
      • Qualitätsversprechen
      • Kundenzufriedenheit
    • Karriere
      • Karriere
  • Schaden melden
  • Kundenportal

    Unsere Produktvielfalt

    • Auto & Mobilität
    • Recht & Haftung
    • Wohnen & Technik
    • Gesundheit & Vorsorge
    • Tier & Freizeit
    Logo der Sparkassen DirektVersicherung in weißer Schrift

    Tel.: 0211 729-8811

    Rückruf bestellen

    Mo. – Fr.: 8 bis 22 Uhr

    Sa.: 9 bis 13 Uhr

    Erreichbarkeit
    • Kontakt | Anfahrt
    • Feedback und Beschwerden
    • Widerruf erklären
    Unternehmen
    • Kundenzufriedenheit
    • Qualitätsversprechen
    • Karriere
    • Über uns
    • Pressebereich
    Internes
    • Aktionen und Engagement
    • Geschäfts- und SFCR-Berichte
    • Impressum
    • Datenschutz
    1. Ratgeber
    2. Hagelschaden
    S-Direkt-Ratgeber: Hagelschaden

    Hagelschaden am Auto: Was zahlt die Teilkasko und was ist jetzt zu tun?

    Versicherungstipps
    01. September 2026

    Dellen, Glasschäden und andere Schäden, die Hagel unmittelbar an Ihrem Auto verursacht, sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, ist der Teilkaskoschutz automatisch enthalten. Von den Reparaturkosten tragen Sie in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung selbst. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht.

    Dokumentieren Sie Dellen, Glasschäden und weitere Schäden mit Fotos und melden Sie den Hagelschaden möglichst zeitnah bei Ihrem Versicherer. Stimmen Sie die Reparatur ab, bevor Sie eine Werkstatt beauftragen. Fahren Sie nur weiter, wenn der Schaden weder Ihre Sicht noch die Verkehrssicherheit des Autos beeinträchtigt.

    Hagelschaden melden

    Sie sind bei der Sparkassen DirektVersicherung versichert und von einem Hagelschaden betroffen? Melden Sie uns Ihren Schaden möglichst zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche. Über unsere Kfz-Schadenmeldeseite erreichen Sie die Online-Schadenmeldung und alle weiteren Kontaktmöglichkeiten.

    Fotografieren Sie möglichst das gesamte Fahrzeug sowie die einzelnen Dellen, Glasschäden und sonstigen Schäden. Halten Sie für die Meldung Ihre Versicherungsnummer, das Kennzeichen sowie Ort und Zeitpunkt des Hagelereignisses bereit. Stimmen Sie anschließend den weiteren Ablauf mit uns ab, bevor Ihr Fahrzeug repariert wird.

    Schaden melden

    Wie reguliert die Teilkasko einen Hagelschaden?

    Nach der Schadenmeldung wird zunächst festgestellt, wie groß der Hagelschaden ist und wie er am besten behoben werden kann. Nicht jeder Schaden erfordert automatisch ein ausführliches Gutachten. Je nach Schadenumfang können die eingereichten Fotos ausreichen oder eine Besichtigung durch einen Sachverständigen notwendig sein. Nach größeren regionalen Hagelereignissen kann die Sparkassen DirektVersicherung auch zentrale Sammelbesichtigungen organisieren, bei denen viele betroffene Fahrzeuge nacheinander geprüft werden.

    Hagelschaden auf einem Auto

    So wird der Hagelschaden begutachtet

    Bei der Begutachtung werden nicht nur besonders auffällige Dellen erfasst. Geprüft wird unter anderem, welche Karosserieteile betroffen sind, wie viele Dellen vorhanden sind, wie groß diese ausfallen und ob auch Lack oder Scheiben beschädigt wurden. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die Kalkulation der Reparaturkosten. Dabei wird für jedes betroffene Bauteil festgelegt, wie es repariert werden soll.

    Stellen Sie Ihr Auto zur Begutachtung möglichst sauber und trocken bereit. Auf einer verschmutzten oder nassen Karosserie sind kleinere Dellen schwerer zu erkennen. Bringen Sie außerdem die Fahrzeugpapiere und vorhandene Fotos des Schadens mit.

    Beauftragen Sie nicht selbst einen Gutachter

    Bei einem Hagelschaden handelt es sich um einen Kaskoschaden. Anders als bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie deshalb nicht ohne Weiteres einen eigenen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung beauftragen. Die Sparkassen DirektVersicherung übernimmt Sachverständigenkosten nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr vorher zugestimmt hat.

    So geht es nach der Begutachtung weiter

    Nach der Schadenfeststellung steht fest, welcher Reparaturweg vorgesehen ist und welche Kosten dafür kalkuliert wurden. Stimmen Sie den weiteren Ablauf unbedingt mit der Versicherung ab. Entscheiden Sie sich etwa auf eigenen Wunsch für eine teurere Reparaturmethode als vom Gutachter kalkuliert, müssen Sie die Preisdifferenz selbst tragen. Auch falls die Werkstatt feststellt, dass die Reparatur aufwendiger wird als begutachtet, muss dies vorab von der Versicherung freigegeben werden.

    Haben Sie einen Werkstattservice vereinbart, wird die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchgeführt. Alternativ kann der ermittelte Schaden unter den vertraglichen Voraussetzungen auch ohne Reparatur abgerechnet werden.

    Mehr als nur Hagelschäden: Ihr Kasko-Schutz im Überblick

    Welche Schäden Teilkasko und Vollkasko darüber hinaus absichern, erfahren Sie auf unserer Seite zur Autoversicherung.

    Zur Autoversicherung

    Was kostet die Reparatur eines Hagelschadens?

    Die Kosten für die Reparatur eines Hagelschadens können von einem dreistelligen Betrag bis zu mehreren Tausend Euro reichen. Berechnet wird, wie viele Dellen sich auf den einzelnen Bauteilen befinden, wie groß sie sind und mit welchem Verfahren sie entfernt werden können.

    Einige kleine Dellen auf einem einzelnen Bauteil sind daher deutlich günstiger zu reparieren als zahlreiche große Einschläge auf Dach, Motorhaube oder womöglich an Türen und Seitenteilen. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Verkleidungen ausgebaut werden müssen, der Lack beschädigt ist, Scheiben ersetzt oder Karosserieteile lackiert beziehungsweise ausgetauscht werden müssen.

    Reparatur einer Autoscheibe

    So werden die Kosten eines Hagelschadens berechnet

    Bei der Begutachtung werden die Dellen für jedes betroffene Bauteil erfasst und nach Anzahl und Größe eingeordnet. Daraus wird der erforderliche Arbeitsaufwand berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Arbeiten:

    • Ausbau von Dachhimmel, Leuchten oder Innenverkleidungen

    • Drücken der Dellen von innen oder Herausziehen von außen mit Klebetechnik

    • Vorarbeiten und Lackierung bei beschädigtem Lack

    • Reparatur oder Austausch beschädigter Scheiben

    • Ersatz von Bauteilen, die sich nicht wirtschaftlich instand setzen lassen

    Hagelschaden-Rechner

    Ein Hagelschaden-Rechner im Internet kann vorab eine grobe Orientierung liefern. Solche Rechner berücksichtigen häufig Fahrzeugtyp, betroffenes Bauteil sowie Anzahl und Größe der Dellen. Ob der Lack beschädigt ist, Bauteile demontiert werden müssen oder eine Delle überhaupt lackschadenfrei entfernt werden kann, lässt sich online jedoch nicht zuverlässig beurteilen.

    Hagelschaden-Kosten: Tabelle zur ersten Orientierung

    Schadenbild

    Reparatur

    Kosten

    Wenige kleine Dellen auf einem Bauteil, Lack unbeschädigt

    Weichdrückverfahren

    meist dreistelliger Bereich

    Zahlreiche Dellen auf mehreren Bauteilen, Lack überwiegend unbeschädigt

    Umfangreiches Ausbeulen, gegebenenfalls Ausbau von Verkleidungen

    vierstelliger Bereich möglich

    Tiefe oder scharfkantige Dellen, Lack- oder Glasschäden

    Kombination aus Ausbeulen, Lackieren, Glasreparatur und Teileersatz

    mehrere Tausend Euro möglich

    Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert

    Wirtschaftlicher Totalschaden

    Abrechnung nach Fahrzeugwert

    Die Tabelle dient nur als erste Einschätzung. Verbindlich lässt sich die Höhe eines Hagelschadens erst nach der Besichtigung beziehungsweise Schadenkalkulation bestimmen.

    Was müssen Sie bei einem Hagelschaden selbst bezahlen?

    Ist der Hagelschaden durch Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt, wird von der Versicherungsleistung die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Liegen die anerkannten Reparaturkosten unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung, tragen Sie die Kosten vollständig selbst.

    Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt durch einen Hagelschaden nicht. Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, denn Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden reguliert.

    Lassen Sie den Hagelschaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren, erfolgt die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung). Mehrwertsteuer wird nur erstattet, soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.

    Wann ist ein Hagelschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden?

    Übersteigen die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Gerade bei älteren Autos kann bereits eine große Anzahl von Dellen zu Reparaturkosten führen, die über dem Fahrzeugwert liegen.

    In diesem Fall werden nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert des Autos vor dem Hagelschaden. Davon werden der Restwert des beschädigten Fahrzeugs und eine vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

    Neupreis-Entschädigung auch bei Totalschaden

    Gut zu wissen: Der Tarif AutoPlusProtect bietet unter den vertraglichen Voraussetzungen bis zu 24 Monate eine Neupreis- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung. Im Tarif AutoPremium verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 36 Monate.

    Mehr zu den Tarifen

    Häufig gestellte Fragen zu Hagelschäden am Auto

    • Muss ich einen Hagelschaden am Auto reparieren lassen?

      Nein. Rein optische Dellen müssen Sie nicht zwingend reparieren lassen. Sie können sich die von der Versicherung ermittelte Entschädigung auch auszahlen lassen. Ohne Reparatur erfolgt die Abrechnung jedoch ohne Mehrwertsteuer. Diese wird nur erstattet, soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Eine Reparatur ist ratsam, wenn der Lack beschädigt ist oder ein Verkauf ansteht. Sie ist notwendig, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Auch bei Leasing oder Finanzierung kann sich aus dem jeweiligen Vertrag eine Reparaturpflicht ergeben.

    • Darf ich mit einem Hagelschaden weiterfahren?

      Sie können das Auto weiterfahren, wenn nur kleine Dellen vorhanden sind und Sicht, Scheiben, Beleuchtung sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Bei Rissen in der Frontscheibe, zersplitterten Scheiben oder anderen sicherheitsrelevanten Schäden sollten Sie das Fahrzeug nicht weiter nutzen. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob das Auto noch verkehrssicher ist.

    • Was gilt bei einem Hagelschaden am Leasingfahrzeug?

      Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung und informieren Sie zusätzlich den Leasinggeber. Da das Fahrzeug dem Leasinggeber gehört, sollten Sie nicht allein über Reparatur oder Auszahlung entscheiden. Ob und wie der Schaden repariert werden muss, richtet sich auch nach den Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag. Eine nicht abgestimmte Auszahlung kann spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu Problemen führen.

    • Kann ich einen Hagelschaden selbst reparieren?

      Versuchen Sie nicht, Hageldellen vor der Begutachtung selbst zu entfernen. Durch ungeeignetes Werkzeug oder falschen Druck können Lack und Karosserie zusätzlich beschädigt werden. Ohne Rechnung über eine vollständige und fachgerechte Reparatur wird der Schaden wie ein nicht oder nur teilweise reparierter Schaden abgerechnet. Haben Sie unseren Werkstattservice vereinbart, muss die Reparatur außerdem in einer Partnerwerkstatt erfolgen.

    • Was passiert, wenn mein Auto erneut durch Hagel beschädigt wird?

      Jedes Hagelereignis gilt als eigener Schadenfall. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie deshalb bei jedem Hagelschaden erneut von der Entschädigung abgezogen. Bereits vorhandene Dellen werden nicht noch einmal ersetzt. Lassen Sie den ersten Hagelschaden nicht reparieren, bewahren Sie das Gutachten und Ihre Fotos auf. So lassen sich alte und neu hinzugekommene Schäden besser voneinander abgrenzen.

    zurück zum Überblick

    Wichtig: Die 130-Prozent-Regelung aus der Haftpflicht greift bei Hagelschäden nicht. Liegen die Reparaturkosten auch nur knapp über dem Wiederbeschaffungswert, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).