


Sie sind bei der Sparkassen DirektVersicherung versichert und von einem Hagelschaden betroffen? Melden Sie uns Ihren Schaden möglichst zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche. Über unsere Kfz-Schadenmeldeseite erreichen Sie die Online-Schadenmeldung und alle weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Fotografieren Sie möglichst das gesamte Fahrzeug sowie die einzelnen Dellen, Glasschäden und sonstigen Schäden. Halten Sie für die Meldung Ihre Versicherungsnummer, das Kennzeichen sowie Ort und Zeitpunkt des Hagelereignisses bereit. Stimmen Sie anschließend den weiteren Ablauf mit uns ab, bevor Ihr Fahrzeug repariert wird.
Nach der Schadenmeldung wird zunächst festgestellt, wie groß der Hagelschaden ist und wie er am besten behoben werden kann. Nicht jeder Schaden erfordert automatisch ein ausführliches Gutachten. Je nach Schadenumfang können die eingereichten Fotos ausreichen oder eine Besichtigung durch einen Sachverständigen notwendig sein. Nach größeren regionalen Hagelereignissen kann die Sparkassen DirektVersicherung auch zentrale Sammelbesichtigungen organisieren, bei denen viele betroffene Fahrzeuge nacheinander geprüft werden.

Bei der Begutachtung werden nicht nur besonders auffällige Dellen erfasst. Geprüft wird unter anderem, welche Karosserieteile betroffen sind, wie viele Dellen vorhanden sind, wie groß diese ausfallen und ob auch Lack oder Scheiben beschädigt wurden. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die Kalkulation der Reparaturkosten. Dabei wird für jedes betroffene Bauteil festgelegt, wie es repariert werden soll.
Stellen Sie Ihr Auto zur Begutachtung möglichst sauber und trocken bereit. Auf einer verschmutzten oder nassen Karosserie sind kleinere Dellen schwerer zu erkennen. Bringen Sie außerdem die Fahrzeugpapiere und vorhandene Fotos des Schadens mit.
Bei einem Hagelschaden handelt es sich um einen Kaskoschaden. Anders als bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie deshalb nicht ohne Weiteres einen eigenen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung beauftragen. Die Sparkassen DirektVersicherung übernimmt Sachverständigenkosten nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr vorher zugestimmt hat.
Nach der Schadenfeststellung steht fest, welcher Reparaturweg vorgesehen ist und welche Kosten dafür kalkuliert wurden. Stimmen Sie den weiteren Ablauf unbedingt mit der Versicherung ab. Entscheiden Sie sich etwa auf eigenen Wunsch für eine teurere Reparaturmethode als vom Gutachter kalkuliert, müssen Sie die Preisdifferenz selbst tragen. Auch falls die Werkstatt feststellt, dass die Reparatur aufwendiger wird als begutachtet, muss dies vorab von der Versicherung freigegeben werden.
Haben Sie einen Werkstattservice vereinbart, wird die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchgeführt. Alternativ kann der ermittelte Schaden unter den vertraglichen Voraussetzungen auch ohne Reparatur abgerechnet werden.
Welche Schäden Teilkasko und Vollkasko darüber hinaus absichern, erfahren Sie auf unserer Seite zur Autoversicherung.
Die Kosten für die Reparatur eines Hagelschadens können von einem dreistelligen Betrag bis zu mehreren Tausend Euro reichen. Berechnet wird, wie viele Dellen sich auf den einzelnen Bauteilen befinden, wie groß sie sind und mit welchem Verfahren sie entfernt werden können.
Einige kleine Dellen auf einem einzelnen Bauteil sind daher deutlich günstiger zu reparieren als zahlreiche große Einschläge auf Dach, Motorhaube oder womöglich an Türen und Seitenteilen. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Verkleidungen ausgebaut werden müssen, der Lack beschädigt ist, Scheiben ersetzt oder Karosserieteile lackiert beziehungsweise ausgetauscht werden müssen.

Bei der Begutachtung werden die Dellen für jedes betroffene Bauteil erfasst und nach Anzahl und Größe eingeordnet. Daraus wird der erforderliche Arbeitsaufwand berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Arbeiten:
Ausbau von Dachhimmel, Leuchten oder Innenverkleidungen
Drücken der Dellen von innen oder Herausziehen von außen mit Klebetechnik
Vorarbeiten und Lackierung bei beschädigtem Lack
Reparatur oder Austausch beschädigter Scheiben
Ersatz von Bauteilen, die sich nicht wirtschaftlich instand setzen lassen
Ein Hagelschaden-Rechner im Internet kann vorab eine grobe Orientierung liefern. Solche Rechner berücksichtigen häufig Fahrzeugtyp, betroffenes Bauteil sowie Anzahl und Größe der Dellen. Ob der Lack beschädigt ist, Bauteile demontiert werden müssen oder eine Delle überhaupt lackschadenfrei entfernt werden kann, lässt sich online jedoch nicht zuverlässig beurteilen.
Schadenbild | Reparatur | Kosten |
|---|---|---|
Wenige kleine Dellen auf einem Bauteil, Lack unbeschädigt | Weichdrückverfahren | meist dreistelliger Bereich |
Zahlreiche Dellen auf mehreren Bauteilen, Lack überwiegend unbeschädigt | Umfangreiches Ausbeulen, gegebenenfalls Ausbau von Verkleidungen | vierstelliger Bereich möglich |
Tiefe oder scharfkantige Dellen, Lack- oder Glasschäden | Kombination aus Ausbeulen, Lackieren, Glasreparatur und Teileersatz | mehrere Tausend Euro möglich |
Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert | Wirtschaftlicher Totalschaden | Abrechnung nach Fahrzeugwert |
Die Tabelle dient nur als erste Einschätzung. Verbindlich lässt sich die Höhe eines Hagelschadens erst nach der Besichtigung beziehungsweise Schadenkalkulation bestimmen.
Ist der Hagelschaden durch Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt, wird von der Versicherungsleistung die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Liegen die anerkannten Reparaturkosten unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung, tragen Sie die Kosten vollständig selbst.
Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt durch einen Hagelschaden nicht. Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, denn Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden reguliert.
Lassen Sie den Hagelschaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren, erfolgt die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung). Mehrwertsteuer wird nur erstattet, soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.
Übersteigen die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Gerade bei älteren Autos kann bereits eine große Anzahl von Dellen zu Reparaturkosten führen, die über dem Fahrzeugwert liegen.
In diesem Fall werden nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert des Autos vor dem Hagelschaden. Davon werden der Restwert des beschädigten Fahrzeugs und eine vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Gut zu wissen: Der Tarif AutoPlusProtect bietet unter den vertraglichen Voraussetzungen bis zu 24 Monate eine Neupreis- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung. Im Tarif AutoPremium verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 36 Monate.
Nein. Rein optische Dellen müssen Sie nicht zwingend reparieren lassen. Sie können sich die von der Versicherung ermittelte Entschädigung auch auszahlen lassen. Ohne Reparatur erfolgt die Abrechnung jedoch ohne Mehrwertsteuer. Diese wird nur erstattet, soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Eine Reparatur ist ratsam, wenn der Lack beschädigt ist oder ein Verkauf ansteht. Sie ist notwendig, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Auch bei Leasing oder Finanzierung kann sich aus dem jeweiligen Vertrag eine Reparaturpflicht ergeben.
Sie können das Auto weiterfahren, wenn nur kleine Dellen vorhanden sind und Sicht, Scheiben, Beleuchtung sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Bei Rissen in der Frontscheibe, zersplitterten Scheiben oder anderen sicherheitsrelevanten Schäden sollten Sie das Fahrzeug nicht weiter nutzen. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob das Auto noch verkehrssicher ist.
Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung und informieren Sie zusätzlich den Leasinggeber. Da das Fahrzeug dem Leasinggeber gehört, sollten Sie nicht allein über Reparatur oder Auszahlung entscheiden. Ob und wie der Schaden repariert werden muss, richtet sich auch nach den Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag. Eine nicht abgestimmte Auszahlung kann spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu Problemen führen.
Versuchen Sie nicht, Hageldellen vor der Begutachtung selbst zu entfernen. Durch ungeeignetes Werkzeug oder falschen Druck können Lack und Karosserie zusätzlich beschädigt werden. Ohne Rechnung über eine vollständige und fachgerechte Reparatur wird der Schaden wie ein nicht oder nur teilweise reparierter Schaden abgerechnet. Haben Sie unseren Werkstattservice vereinbart, muss die Reparatur außerdem in einer Partnerwerkstatt erfolgen.
Jedes Hagelereignis gilt als eigener Schadenfall. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie deshalb bei jedem Hagelschaden erneut von der Entschädigung abgezogen. Bereits vorhandene Dellen werden nicht noch einmal ersetzt. Lassen Sie den ersten Hagelschaden nicht reparieren, bewahren Sie das Gutachten und Ihre Fotos auf. So lassen sich alte und neu hinzugekommene Schäden besser voneinander abgrenzen.
Wichtig: Die 130-Prozent-Regelung aus der Haftpflicht greift bei Hagelschäden nicht. Liegen die Reparaturkosten auch nur knapp über dem Wiederbeschaffungswert, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).