
Autofahren bei Eis und Schnee
Autofahren bei Eis und Schnee
Eigenschaften eines Winterreifens
Der Gesetzgeber verlangt bei Winterreifen eine Profiltiefe von 1,6 mm. Wir empfehlen - zu Ihrer Sicherheit - eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Nach ungefähr sechs Jahren sollte der komplette Reifensatz wegen Materialermüdung unbedingt ausgetauscht werden. Statt mit Winterreifen dürfen Sie bei Schnee und Straßenglätte übrigens auch mit einem sog. Ganzjahresreifen fahren. Sie erkennen diese Gattung an der M+S-Markierung (für Matsch und Schnee) oder an einem Alpine-Zeichen; das ist eine stilisierte Bergdarstellung mit einer Schneeflocke darin.
Strafe, Bußgeld - oder Punkte in Flensburg?
Eine Autofahrt ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenbedingungen kann strafrechtliche Folgen haben - sowohl für die Person am Lenkrad als auch für Halter oder Halterin des Fahrzeugs.
60 € Bußgeld bei Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht
80 € Bußgeld bei zusätzlich Behinderung anderer Personen
1 Punkt in Flensburg zusätzlich
75 € Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg für Fahrzeughalter/in
Übrigens: Bei einem Unfall greift der Aspekt der groben Fahrlässigkeit. Das kann sich auf den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung auswirken. Und das ist noch nicht alles: Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners kann ein Mitverschulden geltend machen und entsprechende Ansprüche anmelden.
Fahrten ins Ausland
Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt über die jeweiligen Bestimmungen zum Thema Winterreifen. Manche Länder verlangen sogar in einzelnen Gebieten die Verwendung von Schneeketten. Bei Zuwiderhandlung ist oftmals mit hohen Bußgeldern zu rechnen.