So sind Carsharing-Nutzer abgesichert

24.07.2015, GDV: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.


Carsharing boomt: Noch nie zuvor haben so viele Deutsche Carsharing-Angebote genutzt wie in diesem Jahr. Besonders beliebt sind derzeit die stationsunabhängigen Anbieter wie etwa Car2Go oder DriveNow. Doch was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? Was Carsharer wissen sollten.

Egal ob Kratzer beim Ausparken oder Auffahrunfälle: Kunden der großen kommerziellen Anbieter müssen sich im Schadenfall unter Umständen auf eine Selbstbeteiligung einstellen. Je nach Anbieter können hier im Schadensfall zwischen 500 und 1.500 Euro fällig werden.

Die Carsharing-Betreiber bieten allerdings zumeist Schutzpakete an, mit denen sich die Selbstbeteiligung reduzieren lässt: Bei DriveNow kann vor jeder Fahrt ein zusätzlicher Euro investiert werden, um die Selbstbeteiligung von 750 Euro auf 350 Euro zu senken. Das nutzen DriveNow zufolge bis zu 20 Prozent der Kunden. Und wer bei dem Tochterunternehmen von BMW und Sixt ein Jahres-Schutzpaket abschließt, kann die Selbstbeteiligung bei allen Fahrten senken.

Auch Car2Go und auch die Deutsche-Bahn-Tochter Flinkster bieten Monats- oder Jahrespakete an, mit denen man die Selbstbeteiligung reduzieren kann. Sollte es dann krachen, wird das eigene Portemonnaie nicht zu stark in Anspruch genommen.

Risikobewusstsein ist nicht sehr hoch

Doch der Großteil der Nutzer fährt ohne diese zusätzliche Absicherung. Obwohl Autofahrer doch oft aus eigener Erfahrung wissen, dass selbst eine kleine Beule schnell ins Geld gehen kann. „Das Risikobewusstsein ist – vielleicht aufgrund der kurzen Mietzeiten – nicht sehr hoch“, sagt Viktor Alexanders. Er ist beim zweiten großen stationsunabhängigen Anbieter Car2Go für Versicherungsfragen zuständig.

An sich sei die Schadenquote ähnlich wie bei der normalen Autovermietung. Die Vorteile des stationsunabhängigen Carsharing werden bei kleinen Schrammen aber zum Problem: Anders als bei einem Mietwagen schaut kein Mitarbeiter des Anbieters und kontrolliert, ob nach der Fahrt Beulen oder Kratzer am Auto sind. Das Auto kann auf irgendeiner Parklücke im Gebiet geparkt werden – und wartet dort auf den nächsten Nutzer.

Gut zu wissen: 3 Tipps für Carsharing-Nutzer

Kontrollieren: Vor dem Einsteigen sollte das Auto
   auf sichtbare Schäden überprüft werden.
Melden: Wer einen Schaden verursacht, sollte diesen
   auf jeden Fall dem Anbieter melden, z. B. über ein Call-Center.
Kalkulieren: Lohnt es sich, bei meinem Anbieter
   die Selbstbeteiligung zu reduzieren?

Vor dem Losfahren auf Schäden kontrollieren

Wie bei einem normalen Mietwagen sollten Carsharer daher vor dem Losfahren zumindest einmal um das Auto gegangen sein, damit eventuelle Schäden schon vor dem Start gemeldet werden können. „Um einen Schaden zu melden, können Kunden direkt aus dem Auto heraus bei uns im Call-Center anrufen“, sagt DriveNow-Chef Nico Gabriel. Mit nur einem Klick im Fahrzeugdisplay steht die Verbindung. Die meisten Kunden meldeten Schäden schon deshalb, weil sie ja wüssten, dass ein Schaden sonst auf sie zurückfallen könnte. Das führt dann auch schon mal zu übervorsichtigen Meldungen: „Es gibt auch Leute, die melden uns Vogelkot als Delle“, sagt Gabriel.

Und wenn das Auto bei der Fahrt beschädigt wird, ist der Fahrer selbst gefordert, die Delle zu melden. „Die meisten Kunden melden uns ihre Schäden“, sagt Viktor Alexanders von Car2Go. Dass die Serviceteams, die alle paar Tage jeden Wagen waschen und tanken, die ersten sind, die eine große Beule entdecken, sei eher die Seltenheit. „Das sind dann eher winzige Kratzer oder kleinste Abplatzer, die dem normalen Autofahrer gar nicht so auffallen“, erzählt Alexanders.

Bei ungemeldeten Schäden kommen Nachfragen

Wer einen eigenen Parkrempler nicht meldet, muss sich mindestens unangenehmen Nachfragen stellen: „Wir können genau sagen, wer wann in welchem Auto gesessen hat“, sagt Gabriel von DriveNow. Und wenn DriveNow eine Beule gemeldet bekommt, dann fragt das Unternehmen beim vorherigen Fahrer nach. „Dabei setzen wir auch auf Foto-Gutachten, mit denen sich schnell feststellen lässt, ob der Schaden beim Einparken passierte oder dem parkenden Auto jemand reingefahren ist“, erzählt Gabriel. „Bei Kleinschäden sind wir aber relativ kulant.“

Alexanders ist zumindest bei kleinen Schäden etwas skeptischer: „Im Zweifel sind wir in der Nachweispflicht“, erzählt er. „Die Vermutung reicht in der Regel nicht aus.“ Wenn der Fall aber klar ist, dann wird der Kunde auch zur Kasse gebeten. „Wir suchen dabei aber immer eine Lösung im Sinne des Kunden.“, sagt Alexanders. Carsharing soll ja schließlich unkompliziert sein.

Text: Henning Engelage

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