Wildunfälle: Augen auf in der Dämmerung
Wildunfälle passieren selten? Von wegen!
Knapp 700 Wildunfälle pro Tag werden laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft auf Deutschlands Straßen verzeichnet. Gerade im Herbst, wenn die Dämmerung früher hereinbricht, kreuzen sich die Wege von Mensch und Tier. Das Wild befindet sich entweder in der Brunftzeit oder muss weitere Wege zurücklegen als im Sommer, um Nahrung zu finden.
Laut deutschem Jagdverband kollidieren jedes Jahr mehr als 200.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche mit Fahrzeugen. Besonders vorsichtig sollte man zwischen fünf Uhr abends und Mitternacht sowie morgens zwischen fünf und acht Uhr fahren.
Im Jahr 2013 haben die deutschen Versicherer rund 247.000 Wildunfälle registriert, die Schäden in Höhe von über 560 Millionen Euro verursachten. Auch Todesopfer werden jährlich verzeichnet. Dennoch unterschätzen viele Fahrer die Gefahr. Besonders auf Landstraßen müssen Autofahrer vorsichtig sein, da dort die Gefahr sehr hoch ist, bei hoher Geschwindigkeit mit Wild zusammenzustoßen. Schon ein Reh mit 20 Kilogramm Gewicht hat bei einem Tempo von 100 km/h ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne. Dabei können nicht nur Schäden am Fahrzeug entstehen, auch Personenschäden sind häufig nicht zu verhindern. Rund 2.800 Menschen werden jährlich bei Wildunfällen verletzt.
Unfallstelle absichern
Tauchen Wildtiere plötzlich auf der Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen, gegebenenfalls das Licht abblenden und hupen. Riskante und unkontrollierte Ausweichmanöver sind unbedingt zu vermeiden. Konnte man einen Zusammenstoß mit dem Tier dennoch nicht verhindern, muss die Unfallstelle sofort abgesichert und die Polizei benachrichtigt werden. Sie ist es auch meist, die bei einem Wildunfall den zuständigen Jagdpächter kontaktiert, der sich um das Tier kümmert. Wenn das Tier bei dem Zusammenstoß nicht gestorben ist, sollte bis zur Ankunft des Jagdpächters der Sicherheitsabstand gewahrt werden - das Tier könnte auskeilen oder auch Krankheiten übertragen.
Haftung bei Wildschäden
Wer haftet, wenn ein Zusammenstoß nicht zu vermeiden war? Während die Kraftfahrthaftpflichtversicherung nur für Schäden bei Dritten haftet, kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch den Zusammenstoß mit Wildtieren aller Art entstanden sind. Bei einem Zusammenstoß mit stehenden oder liegenden Tieren, also Tieren, die nicht in Bewegung sind, kann der Fahrer keine Leistungen aus der Teilkaskoversicherung beziehen. Schäden hingegen, die beispielsweise durch Brems- oder Ausweichmanöver entstanden sind, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.