Verbrauchertipps: Was tun bei Schlaglochschäden am Auto?
12.02.2013, Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft
Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen ist, wird erst das ganze Ausmaß sichtbar: Viele Straßen gleichen einem „Schweizer Käse“. Schlaglöcher, wohin das Auge blickt. Da wird die Autofahrt schnell zum gefährlichen Slalom. Viele Autofahrer fragen sich jetzt: Wer zahlt eigentlich meine Schäden, wenn ich in ein Schlagloch fahre? Was muss ich tun, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde? Und wie kann ich mich gegen Schäden versichern?
Was muss ich tun, wenn ich in ein Schlagloch gefahren bin?
Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie wichtige Beweise fotografieren: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch und die Verkehrsbeschilderung vor Ort.
Städte und Kommunen sind zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber oft müssen Sie dennoch beweisen, dass Sie vor dem Loch im Boden nicht gewarnt worden sind. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer sowie ein Hinzurufen der Polizei können hilfreich sein.
Wer zahlt die Reparatur, wenn ich mit meinem Fahrzeug in ein Schlagloch gefahren bin?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch ein Schlagloch am Auto entstehen kann. Allerdings sollten Autobesitzer jetzt trotzdem besonders umsichtig fahren: Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen.
Nicht jedes Schlagloch wird zur Gefahr: Denn Autos sind recht robuste Vehikel, so schnell gehen Sie nicht entzwei. Die Erfahrung der Versicherer zeigt: Der Zusammenstoß mit anderen Autos aufgrund von Glatteis kommt deutlich häufiger vor. Auch hier übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Das Verkehrsopfer erhält die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Zahlen Stadt oder Kommune meine Schäden?
Ja und Nein. Zum einen hängt es am konkreten Fall, zum anderen gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu. So sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403,63 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen.
In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Tenor hier: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden.
Welche Versicherungen helfen bei Schäden durch Schlaglöcher?
Um im Falle des Falles richtig abgesichert zu sein und Ihr Recht auch einfordern zu können, sind eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto sowie eine Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen empfehlenswert.
Ansprechpartnerin beim GDV:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 2020–5119
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