Verbandkasten -
Sicherheit auch für die Fahrzeugausstattung

Düsseldorf, im Februar 2023. Wieder einmal in Eile? Die Zeit reicht gerade noch, um einen Blick auf die Tanknadel zu werfen - ob der Sprit für die geplante Strecke noch ausreicht.

Nehmen Sie sich im Vorfeld einer Ihrer nächsten Autofahrten einen Augenblick, um alle Sicherheitsaspekte Ihres Fahrzeugs zu prüfen. Sind alle Lichtquellen in Ordnung: Scheinwerfer und Blinker? Wie sieht es im Motorraum aus; sind noch genug Öl und Scheibenwaschflüssigkeit in den jeweiligen Tanks?

Der Verband(s)kasten - wichtig für Erste-Hilfe-Maßnahmen

Das Ding hat mehrere Bezeichnungen: In der Straßenverkehrsordnung und in der zuständigen DIN heißt es hochoffiziell "Verbandkasten", daneben gebräuchlich sind auch die Parallelform "Verbandskasten" mit Fugen-S oder auch die umgangssprachliche Variante "Erste-Hilfe-Kasten". Doch egal, wie man es auch nennt - der Kasten gehört unbedingt mit an Bord.

Klare Regelung - und eine Neufassung

Was genau und in welcher Menge etwas in den Verbandkasten gehört, ist in der DIN 13164 geregelt. Eine aktualisierte Fassung gilt seit dem 01.02.2022. Die Übergangsfrist für im Handel befindliche Verbandkästen ist am 31.01.2023 abgelaufen.

Allerdings besteht für Autofahrerinnen und Autofahrer keine akute Verpflichtung, den im Fahrzeug befindlichen Kasten sofort auszutauschen oder nachrüsten zu lassen.

Unser Tipp: Verstauen Sie einfach zwei gut verpackte bzw. eingeschweißte Gesichtsmasken und ausreichend Feuchttücher (zur Reinigung unverletzter Haut) zusätzlich im Fahrzeug.


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