Kfz-Versicherung: Zum Jahreswechsel Fristen beachten

16.12.2010, Pressedienst der Versicherungswirtschaf

Wer im laufenden Jahr einen Unfall mit geringem Schaden verursacht und die Reparaturkosten für das Fahrzeug der Unfallgegner ausgelegt hat, sollte den Schaden spätestens bis zum 31. Dezember 2010 seinem Versicherer melden. Dies rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
 
Wurden ein oder mehrere solcher Bagatellschäden im Laufe des Jahres verursacht, kann man sich von seinem Versicherer ausrechnen lassen, was für ihn günstiger ist: Alle Schäden zu melden, sie selbst zu bezahlen oder nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu bezahlen.
 
Unfallverursacher müssen den Schaden der Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung sogenannte Kleinschäden bis etwa 500 Euro.
 
Denn für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein einziger teurer Schaden.
 
Rückzahlungsfrist sechs Monate
 
Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer, die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zurückzahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung informiert ihre Kunden bei Kleinschäden – in der Regel bis 500 Euro* – nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages. Nach dieser Mitteilung hat der Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten. Hat sich der Autofahrer bis zum Jahreswechsel bzw. bis zur Hauptfälligkeit noch nicht entschieden, wird der Vertrag zunächst zurückgestuft. Werden die Kosten des Versicherers innerhalb der Sechs-Monats-Frist dann doch noch bezahlt, entfällt die Rückstufung; zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherung-und-verkehr.de.
 
Ansprechpartner:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 0 30 / 20 20 – 51 19


Ergänzung der Sparkassen DirektVersicherung:
Wir klären in der Regel im Vorfeld mit unseren Versicherungsnehmern ab, ob es sich lohnt, einen Schaden selber zu tragen oder besser über uns abzuwickeln - vor allem im Bereich Vollkasko, wo eine kurzfristige Entscheidung getroffen werden muss. Bekommen wir allerdings die Entschädigung vom Täter oder von dessen Versicherung erstattet, stellen wir den Schadenfreiheitsrabatt wieder frei.

* Im Bereich Haftpflicht informieren wir unsere Kunden als besonderen Service sogar bis zu einer Höhe von 1000 Euro über die Höhe unserer Aufwendungen.

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