Neue Regelungen für den Verbandskasten im Auto seit Februar 2022
Düsseldorf, Februar / März 2022. Wer mit dem Auto unterwegs ist, kommt um ein wichtiges Ausrüstungselement nicht herum: den Verbandskasten. Er ist der Helfer in der Not, wenn man beispielsweise als erste Person an einen Unfallort kommt oder selbst in einen Unfall verwickelt ist. Damit der Inhalt eines Verbandskastens immer auf dem neuesten Stand ist, werden die entsprechenden Vorschriften von Zeit zu Zeit angepasst. Bei den jüngsten Änderungen wurden nicht nur medizinische Erkenntnisse berücksichtigt, sondern auch die Coronapandemie mit einbezogen. So besteht künftig die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) im Verbandskasten mitzuführen.
Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen für den Pkw werden in der DIN 13164 festgelegt. Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherige aus dem Jahr 2014 und gilt bereits seit dem 1. Februar 2022. Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert bzw. eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.
Neben der neu eingeführten Pflicht zum Mitführen von zwei Gesichtsmasken wird die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, so dass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss.
Private Unfallversicherung als persönlicher Schutz
Der Verbandskasten ist sicherlich ein wichtiges Hilfsmittel bei einem Unfall, deckt aber natürlich nicht die entstandenen Schäden und mögliche Langzeitfolgen bei schweren Unfällen ab. Außerdem können Unfälle überall passieren, nicht nur im Straßenverkehr. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ergänzt die starken Leistungen der Tarife AutoBasis und AutoPlusProtect mit einer privaten Unfallversicherung von der Sparkassen DirektVersicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung allein deckt lediglich Unfälle am Arbeitsplatz oder dem Arbeitsweg ab, nicht aber Unfälle, die in der Freizeit passieren – und dabei kommen laut einer aktuellen Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin immerhin 70 Prozent aller Unfälle außerhalb der Arbeitszeit vor.
Mit dem Tarif UnfallBasis der Sparkassen DirektVersicherung haben Versicherte unter anderem den Anspruch auf Krankenhaustagegeld und eine monatliche Unfallrente; außerdem erhalten sie einen Zuschuss zu kosmetischen Operationen und Bergungskosten. Der Tarif UnfallPlus deckt darüber hinaus auch Unfälle durch Herzinfarkte und Schlaganfälle ab und bietet Sofortleistung bei schweren Verletzungen.
Gut zu wissen
Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf die der privaten Unfallversicherung angerechnet. Versicherte erhalten somit zusätzliche Leistungen von der Sparkassen DirektVersicherung.