Das ändert sich im Jahr 2024 | Elektrofahrzeuge, Winterreifen und Fahrradblinker

Düsseldorf, im Januar 2024.

Der 1. Januar ist nicht nur der allererste Tag eines neuen Jahres, sondern oftmals und traditionell auch ein Termin, an dem neue Regelungen und Gesetzesänderungen in Kraft treten. Für 2024 sind eine ganze Reihe von Neuerungen zu vermelden. Einige Aspekte sind der aktuellen globalen Lage, dem Klimawandel und den dazugehörigen Komplikationen geschuldet, andere dienen einer gewissen Einheitlichkeit und Vereinfachung von alltäglichen Umständen in Deutschland und in der EU. Ob sich durch die neuen Regelungen tatsächlich Verbesserungen zeigen oder ob zu einem anderen 01.01. nachgelegt werden muss: Das wird sich noch zeigen.

Im dritten Teil unserer Artikelserie beleuchten wir für Sie weitere Themengebiete aus der Lebenswelt Auto & Mobilität näher.

Vorerst keine Förderung mehr für neue E-Autos

Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist es natürlich wünschenswert, sich bald von fossilen Brennstoffen auf möglichst vielen Einsatzgebieten zu verabschieden. Insofern ist es sehr bedauerlich, dass bereits im Dezember die Förderung des Kaufs neuer E-Fahrzeuge kurzfristig gestoppt wurde. Die entsprechenden Prämien gibt es nicht mehr. Damit der Markt nicht vollständig einbricht, werden allerdings in einigen Fällen direkt von den Herstellern Vergünstigungen eingeräumt.

Neue Regelung für Winterreifen

Im Winter ist die Sicherheit im Straßenverkehr besonders gefährdet. Jede Maßnahme, die die Sicherheit verbessert oder sicherstellt, ist zu begrüßen. Dazu gehören natürlich auch Winterreifen – vor allem in den Regionen mit häufigem Schneefall. Im Herbst gibt es eine neue Regelung: Ab dem 01.10. dieses Jahres ist in Deutschland auf Winter- und Ganzjahresreifen das sog. „Alpine-Symbol“ (eine grafische Darstellung von Berg und Schneeflocke) vorgeschrieben. Reifen mit der M+S-Kennzeichnung dürfen bei Glätte, Eis und Schnee dann nicht mehr verwendet werden.

Blinker an Fahrrädern?

In den letzten Jahren häuften sich Unfälle, bei denen Personen auf dem Fahrrad oder auf einem E-Bike zu Schaden kamen oder verletzt wurden. Besonders bedenklich sind die leider wiederkehrenden Fälle von LKW-Fahrern, die beim Abbiegen ein Fahrrad übersehen. Für eine bessere Sichtbarkeit dieses mitunter benachteiligten oder unterliegenden Verkehrsmittels sollte also jedes Mittel ergriffen werden. In diesem Zusammenhang denkt das deutsche Verkehrsministerium darüber nach, die bislang verbotenen Blinker an Fahrrädern zu erlauben.

Wir werden berichten.



Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

0211 729-8811

Für Sie erreichbar:

Mo. - Fr.: 8 - 22 Uhr
Sa.: 9 - 13 Uhr

Anrufen Telefontermin vereinbaren