Mit Sommerreifen durch den Winter wird teurer
Düsseldorf, im November 2014. Verband öffentlicher Versicherer
Seit 2010 gilt in Deutschland bei winterlichen Wetterverhältnissen die Winterreifenpflicht. Wer bei Schneematsch oder Glatteis sowie bei Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen erwischt wird, muss in diesen Winter erstmals ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zahlen. Bisher betrug es 40 Euro. Auch die Kfz-Versicherung zahlt in diesem Fall Schäden am Auto nur anteilig…
Während in anderen Ländern die Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum ─ beispielsweise von Oktober bis März ─ festgelegt ist, gilt sie in Deutschland nur bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schnee und Glatteis. Dann muss das Auto mit sogenannten M+S-Reifen (Matsch- und Schnee-Reifen) ausgestattet sein. Um also jetzt kein Bußgeld zu riskieren, muss das Auto bei falscher Bereifung stehen bleiben. „Wer bislang ohne Winterreifen unterwegs war, sollte jetzt schleunigst welche aufziehen lassen“, sagt René Lippitsch von der Sparkassen DirektVersicherung. „Denn unabhängig vom Bußgeld ist es schlichtweg zu gefährlich“, warnt der Schaden-Experte. Um nicht von unerwarteten Schneefällen überrascht zu werden, sei es sinnvoll, sein Auto schon im Herbst auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen umzurüsten, so Lippitsch weiter.
Zahlt die Versicherung bei falscher Bereifung?
Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf ─ möglicherweise trägt er aber eine Teilschuld, wenn er mit Sommerreifen unterwegs war und bleibt dann auf einem Teil des Schadens sitzen. Viele Versicherungen zahlen den Schaden am eigenen Auto über die Vollkasko und berufen sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit, wenn es überraschend zu schneebedeckten Straßen kommt.
Aber Achtung: „Wer in winterlichen Gebieten auch bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, erhöht die Gefahr, dass etwas passiert, erheblich. Hier könnte der Versicherer unter Umständen die Versicherungsleistung kürzen", erklärt René Lippitsch. „Die Wahl der richtigen Bereifung sollte keine Entscheidung sein, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Die richtigen Reifen sind eine Entscheidung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr", so Lippitsch weiter. "Wer bei jedem Wetter auf seinen Wagen angewiesen ist, kommt also um Winter- oder Ganzjahresreifen nicht herum.“
Winterreifenpflicht im Ausland
Die Skisaison zieht viele Reisende ins Ausland. Doch dort gelten andere Regeln. Wer zum Beispiel in Österreich zwischen dem 1. November und dem 15. April auf beschneiten oder glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem erheblichen Bußgeld rechnen.
Auch wenn es in den meisten europäischen Ländern keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sollte man sich vor der Reise genau über die Bestimmungen des Landes informieren – denn große Unterschiede gibt es auch in der erforderlichen Profiltiefe der Winterreifen. In Deutschland beträgt die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen 1,6 Millimeter. In Österreich ist die erforderliche Mindestprofiltiefe mit vier Millimetern erheblich höher. „Auch wenn in Deutschland andere Vorschriften gelten: zur Sicherheit empfehlen wir auch hierzulande eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern“, sagt der Schaden-Experte der Sparkassen DirektVersicherung. „Außerdem sollten Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil sie dann verhärten und die Fahrereigenschaften schlechter werden.“