Jährliche Fahrleistung: Überprüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen zur Autoversicherung regelmäßig

Düsseldorf, Februar / März 2022. Wenn sich die persönliche Situation oder der Bedarf ändert, ist das immer ein guter Anlass, die laufenden Versicherungsverträge zu überprüfen. Wer in Corona-Zeiten beispielsweise von zu Hause aus arbeitet, der hat unter Umständen wesentlich weniger Kilometer zurückgelegt als in den Jahren davor. Zum 20. März 2022 läuft nun die Homeoffice-Pflicht aus – das wird sich wiederum auf die gefahrenen Kilometer niederschlagen. Dabei ist die Fahrleistung ein vertraglich vereinbarter Aspekt in der Autoversicherung und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz. Die Sparkassen DirektVersicherung empfiehlt deshalb, rechtzeitig einen Blick in die vorliegenden Unterlagen zu werfen.

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss eine Reihe von Angaben machen, aus denen sich die individuelle Prämie berechnet. Die gemachten Angaben sind Vertragsgrundlagen. Einer der Aspekte ist die jährliche Fahrleistung. Dafür müssen möglichst genau die Kilometer eingeschätzt werden, die innerhalb von zwölf Monaten mit dem zu versichernden Fahrzeug zurückgelegt werden. Damit es im Schadenfall nicht zu Problemen oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommt, ist es ratsam, die im Vertrag festgehaltene Kilometerzahl regelmäßig zu kontrollieren und etwaige Abweichungen unmittelbar der Versicherung zu melden. Ein geeigneter Zeitpunkt, um die gefahrene Kilometerzahl zu übermitteln, ist jeweils kurz vor Ende des festgesetzten Versicherungszeitraumes. Bevor der Versicherungsvertrag verlängert wird, können die einzelnen Daten und die Prämie angepasst werden.

Rechtzeitiges Handeln wird empfohlen

Wer zu viele Kilometer angegeben hat und schon weiß, dass sich die Jahreskilometerleistung reduzieren wird, sollte nicht bis zum Ende der Laufzeit warten, sondern möglichst frühzeitig um Anpassung seines Vertrages bitten. So kann der Versicherer die Prämie direkt neu berechnen und ggf. entsprechend reduzieren. Natürlich kann eine Schätzung nie genau sein. Kleinere Abweichungen nach oben oder unten stellen jedoch kein Problem dar und werden in der Regel kulant behandelt. Sollte aber jemand deutlich mehr fahren als bei der Versicherung angegeben, wird das als Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen gewertet. Das kann – vor allem im Schadenfall – teuer werden. Abhängig von der Differenz und je nach Lage des Falls wird normalerweise zwischen Nachzahlungen oder tiefgreifenden Sanktionen entschieden. Die meisten Versicherer erheben bei gravierenden Falschmeldungen und erheblichen Überschreitungen der Fahrleistung eine Vertragsstrafe nach § 339 BGB.

Ein Blick auf den Kilometerstand lohnt sich

Gerade durch das veränderte Mobilitätsverhalten in Zeiten von Corona kann es zu starken Abweichungen kommen. Versicherte, die in den vergangenen beiden Jahren ein Fahrzeug neu angemeldet haben, legten für die Berechnung der Fahrleistung eventuell eine niedrige Kilometerzahl zugrunde, da der tägliche Weg zur Arbeit wegfiel. Aber auch bei Autos, die schon länger gefahren werden, kann ein Blick in die Versicherungsunterlagen und auf den Kilometerzähler nicht schaden.

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