Kann ich meine bisherige Schadenfreiheitsklasse zum neuen Versicherer mitnehmen?
Die SF-Klasse gibt Auskunft über die unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherten. Aus der Höhe der SF-Klasse lässt sich der Beitragssatz (Prozente) ableiten. Wenn Sie den Versicherer wechseln, geht Ihnen keine schadenfreie Zeit verloren.
Im Vertrag unterscheidet man zwischen der SF-Klasse für die Haftpflichtversicherung und, sofern vorhanden, für die der Vollkaskoversicherung. Beide SF-Klassen können sich durchaus unterschiedlich entwickeln, wenn z. B. nur ein Vollkaskoschaden bezahlt werden muss, weil das Fahrzeug in einem Graben landete und nur Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden sind.
Im Falle von Schäden die durch die Versicherung zu regulieren sind, erfolgt in der Regel eine schlechtere SF-Klasseneinstufung im folgenden Jahr, wodurch der Beitragssatz steigt. Ausnahmen sind lediglich sog. Teilkaskoschäden, z. B. durch Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Diese führen nicht zu einer Beitragsveränderung.
Es gibt SF-Klassen von 0 (kein Jahr unfallfrei) bis 50 (50 oder mehr Jahre ohne Unfall) sowie die Schadenklasse. Gegen Beitragszuschlag kann häufig auch ein sog. Rabattschutz hinzu gekauft werden. Meist führt ein Schaden dann nicht zur Rückstufung.
Beim Wechsel zur S-Direkt lassen sich die Schadenfreiheitsklassen übernehmen. Dazu muss bei Antragsstellung lediglich das bisherige Versicherungsunternehmen (VU) und die bisher gültige Vertragsnummer genannt werden. Wir fragen dann den bisherigen Vertragsverlauf automatisch ab und übernehmen die bestätigten SF-Klassen.
Sollte als Fahranfänger noch kein Schadenfreiheitsrabatt vorhanden sein, suchen wir für Sie nach Lösungen, ob eine bessere Einstufung als in die Klasse 0 möglich ist. Unser Team aus gut geschulten und freundlichen Menschen hilft Ihnen in jedem Fall gern weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 0211 729-8811.
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Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Versicherungs-Tarife und stuft die Beiträge der Sparkassen DirektVersicherung seit Jahren als *besser als der Durchschnitt* ein.
Die Qualitätsbeurteilung kann beispielsweise in der entsprechenden Ausgabe der Finanztest (Thema: Vergleich Autoversicherung) nachgelesen werden.