"Was? Ich guck' doch nur!"

Manche Menschen sind sich gar nicht der Tatsache bewusst, dass ihr Verhalten eine Gefahr oder eine Straftat darstellt. Durch den fortwährenden Einsatz der Handykamera entsteht eine Riesenflut von Bildern und Filmen, die beinahe selbstverständlich im Netz landen. Leider wird dabei nicht immer auf Würde und Rechte der unfreiwillig abgebildeten Personen Rücksicht genommen...

Jemand, der aus reiner Schaulust und Sensationsgier die Arbeit von Einsatzkräften behindert, ist ein Straftäter. Auch das Fotografieren oder Filmen von Unfällen und Unfallopfern steht unter Strafe. Da das Fehlverhalten von eigentlich unbeteiligten Verkehrsteilnehmern an Unfallorten gerade in jüngster Zeit immer schlimmer wurde, hat der Gesetzgeber das Maß von Bußgeldern und Freiheitsentzug verschärft.

Kennen Sie das auch?

Obwohl das Fahrzeugaufkommen gering und der Verkehrsfluss gut ist, kommt es auf der Autobahn plötzlich zu unerklärlichen Verlangsamungen, oftmals sogar zu einem Stau. Nach ein paar Kilometern zeigt sich der Grund: Auf der Gegenfahrbahn ist ein Unfall passiert – und einige neugierige Autofahrer/innen drosseln das Tempo, um bloß nichts zu verpassen. Besonders hartgesottene Exemplare bleiben sogar direkt auf der Fahrspur stehen und halten die Bilder des Unglücks mit dem Smartphone fest. Sie schrecken noch nicht einmal davor zurück, die Unfallopfer zu knipsen oder zu filmen.

Kein Kavaliersdelikt

Gemäß einer neuen Fassung des § 201 a StGB wird ein derartig skrupelloses Vergehen ab sofort mit höhreren Geldstrafen oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. „Gaffen“, gerade in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung, erfüllt einen Straftatbestand. Es ist also kein Kavaliersdelikt oder gar ein heutzutage „selbstverständliches“ Verhalten.

Todesursache: Schaulust.

Abseits von den durch den Gesetzgeber geregelten Sanktionen laden alle Gaffenden schwere Schuld auf sich, wenn durch die Behinderung von Rettungskräften und die damit verbundene Verzögerung der Rettungsmaßnahmen eine verunfallte Person noch am Unfallort verstirbt.

Der Sicherheit im Straßenverkehr zuliebe:

  • Sind Sie der erste Mensch am Unfallort? Leisten Sie Hilfe und wählen Sie den Notruf! Fordern Sie hinzukommende Personen zur Unterstützung auf und achten Sie bitte auch auf Ihre eigene Sicherheit.
  • Es wird schon geholfen und Sie sind Teil einer Menschenansammlung? Machen Sie zügig den Weg frei und setzen Sie Ihre Fahrt fort.
  • Der Verkehrsfluss verlangsamt sich merklich? Bilden Sie unmittelbar eine Rettungsgasse und orientieren Sie sich zum Fahrbahnrand: linke Spur nach links, alle anderen nach rechts.
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