
Jetzt zum Testsieger wechseln und profitieren
- Günstige & ausgezeichnete Tarife
- 5% Neukunden-Rabatt bei Online-Abschluss bereits enthalten
- Schutz für Mietfahrzeuge im Urlaub inklusive
- Premium Tarif AutoPlusProtect dauerhaft günstig
Warum soll ich meine Autoversicherung wechseln?
Wichtiger Hinweis: Für einen nahtlosen Wechsel bitte erst den neuen Vertrag abschließen, dann die alte Versicherung kündigen.
Jetzt Angebot berechnen
Häufig gestellte Fragen
Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeugs?
Für den Gang zum Straßenverkehrsamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen eVB-Code im Falle einer An- und Ummeldung
- Ihren gültigen Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nicht bei Neuzulassung) inkl. gültigem TÜV-Bericht und Abgasuntersuchung
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
- bei abgemeldetem Kfz die Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
Soll eine dritte Person Ihr Fahrzeug zulassen, ist die Vorlage einer Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises des Halters erforderlich.
Kann ich einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?
Die Übernahme eines Schadenfreiheitsrabattes ist auf Wunsch möglich und u. a. an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Rabatt kann zwischen Verwandten erste Grades und Lebenspartnern übernommen werden.
- Der bisherige Rabattinhaber gibt den Rabatt ab. Bei Tod des Angehörigen muss der Rabatt innerhalb von sechs Monaten übernommen werden.
- Das Fahrzeug wurde regelmäßig von Ihnen gefahren. Deshalb sollten Sie auch als Fahrer im bisherigen Vertrag eingetragen sein und am gleichen Wohnort leben.
Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Formular zur Übertragung zu. Zusätzlich benötigen wir auch eine Kopie Ihres Führerscheins, denn grundsätzlich gilt: Sie können maximal die schadenfreie Jahre übernehmen, die Sie aufgrund Ihrer Führerscheindauer selbst hätten erfahren können.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Autoversicherung wechseln?
Für alle Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf - z. B. bis zum 30.11., wenn als Ablauf der 1.1. vereinbart ist. Bitte prüfen Sie zu diesem Zweck Ihre Versicherungspolice. Ferner bestehen z. B. außerordentliche Kündigungsrechte im Schadenfall und im Falle einer Beitragserhöhung bei unverändertem Versicherungsschutz. Die schadenfreien Versicherungsjahre gehen bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren und werden bei einem Versicherungswechsel der neuen Gesellschaft wie auch die Anzahl der Schäden bestätigt.
Welche Beitragsrabatte gibt es für Fahrerassistenzsysteme?
Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit. Für jedes der folgenden verbauten Systeme räumt die Sparkassen DirektVersicherung einen Rabatt auf die Prämie für Ihre Autoversicherung ein:
- Abstandhalter
- Alarmanlage
- Spurwechsel-/Toter-Winkel-Warner
- Notbremsassistent
- Parkautomatik
- Head-up-Display und/oder Verkehrszeichenerkennung
Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen, dass die von Ihnen angegebenen Fahrerassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind.
Wie wird mir im Schadenfall geholfen?
Sie können Kfz-Schäden jederzeit über unsere App "Meine S-Direkt", online über ein Formular auf unserer Webseite oder per Telefon melden. Unser Kolleg(inn)en vom Schaden-Telefon sind unter der Nummer 0211 729-8833 für Sie da - rund um die Uhr! In der App "Meine S-Direkt" finden Sie übrigens Ihre ganz persönliche, virtuelle Servicekarte mit allen wichtigen Angaben für die Autowerkstatt oder einen Unfallgegner.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Leistungen, die überzeugen
Unsere Beiträge sind, von Stiftung Warentest in wiederkehrenden Tests bestätigt, dauerhaft niedrig; unsere Tarifleistungen liegen weit über dem Marktdurchschnitt. Unser freundliches Team im Service-Center hilft Ihnen gern mit Rat und Tat weiter - im Schadenfall sogar rund um die Uhr!