Raus aus den Hotels: Privatunterkünfte im Urlaub

Düsseldorf, im Juni 2024.

Die Sommerferien stehen vor der Tür, viele haben ihren Urlaub schon lange gebucht. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach dem Reiseziel, sondern auch, wie man dort unterkommt. War es früher selbstverständlich, dass man ein Hotel buchte, bietet sich heute eine deutlich größere Auswahl. Vor allem Privatunterkünfte stehen in den letzten Jahren hoch im Kurs.

Doch was muss man beachten, wenn man in der Wohnung eines Fremden Urlaub macht? Und welche Risiken birgt es, sein eigenes Schlafzimmer zu vermieten?

Mehr Freiraum durch private Unterbringung

Das Prinzip ist ganz einfach: Man möchte in einer Großstadt Urlaub machen, hat aber keine Lust auf die Unselbstständigkeit, die ein Hotelaufenthalt mit sich bringt und schaut sich nach Alternativen um. Laut einer YouGov-Umfrage, die im Auftrag der öffentlicher Versicherer durchgeführt wurde, ist der heutzutage beliebteste Gegenentwurf zum Hotel die Übernachtung in Privatwohnungen, -häusern oder -zimmern. Vermittlungsseiten wie Airbnb machen es einfach, das richtige Angebot für sich zu finden.

Das kommt vor allem bei jungen Leuten gut an. Besonders in der Altersgruppe zwischen 25 und 34 Jahren erfreuen sich die Vermittlerseiten großer Beliebtheit. Das ist wohl kein Wunder, wenn man bedenkt, dass es sich bei ihnen um die erste Generation handelt, die mit der schnellen Möglichkeit des Googlens aufgewachsen ist. 51 Prozent der Befragten in dieser Alterspanne gaben an, schon mindestens einmal über Airbnb & Co. gebucht zu haben und weitere 26 Prozent können sich vorstellen, dies in Zukunft einmal auszuprobieren.

Immer richtig abgesichert

Als Touristin oder Tourist macht es versicherungstechnisch keinen großen Unterschied, ob man in einem Hotel oder bei einer Privatperson eincheckt. Die Auslandsreisekrankenversicherung differenziert nicht zwischen verschiedenen Aufenthaltsangeboten. Und eine Reiserücktrittsversicherung wird in der Regel sowieso individuell an den jeweiligen Urlaub angepasst. Da man sich in einer Privatunterkunft allerdings womöglich zwischen den Besitztümern eines anderen Menschen bewegt, sollte man vorher noch einmal überprüfen, ob man ausreichend privathaftpflichtversichert ist. Anders sieht es aus, wenn man selbst vermieten möchte. Auch bei Kurzzeitvermietungen muss die eigene Versicherung informiert werden. Wechselnde Gäste erhöhen das Schadenrisiko und sind daher zum Beispiel für die Wohngebäudeversicherung von Interesse. Aber auch, wenn es nur ein einzelnes Zimmer und nicht direkt das ganze Haus ist, das man für einen Urlaub anbietet, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Jüngere sind experimentierfreudiger

Diese Art zu Reisen und Unterkünfte anzubieten ist aber nicht für alle Altersgruppen gleich interessant. Denn auch auf der vermietenden Seite sind es tendenziell die Jüngeren, die solche Möglichkeiten nutzen. Rund 40 Prozent der unter 45-Jährigen haben schon einmal ihren privaten Wohnraum übers Internet vermietet. Über 45 Jahren fallen derlei Erfahrungen drastisch ab. Nur sieben Prozent dieses Alterssegments gaben an, schon einmal Wohnraum über entsprechende Seiten angeboten zu haben. Zugleich können sich auch fast zwei Drittel der von YouGov Befragten über 45-Jährigen nicht vorstellen, das überhaupt einmal auszuprobieren.

Die YouGov-Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, die im Auftrag der öffentlicher Versicherer stattfand. 2.035 Personen nahmen zwischen dem 22. und 24. Mai 2024 daran teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.



Weitere Informationen zur Absicherung Ihres Urlaubs finden Sie hier:

Alles über Reiseversicherung

Zusätzliche, im Text erwähnte Produkte:

Privathaftpflichtversicherung

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