Die Hochwasserkatastrophe

Die Folgen des Klimawandels sind nun endgültig in Deutschland angekommen. Zahlreiche Menschenleben sind zu beklagen. Viele Menschen wurden durch reißende Wassermassen vollständig ihrer Existenz beraubt. In Städten und Ortschaften kam es zu schlimmen Verwüstungen. Während die Suche nach Vermissten noch läuft und die notwendigen Aufräumarbeiten in vollem Gange sind, versuchen wir hier, die wichtigsten Fragen zu Ihrer Versicherung zu beantworten.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?

Die erste Regel lautet: Bringen Sie sich und andere Personen auf keinen Fall in Gefahr!

Bitte schalten Sie in überfluteten Räumen und Gebäudeteilen unbedingt den Strom ab, um gefährliche Stromschläge zu vermeiden.

Sind Fenster zerstört worden? Bitte bringen Sie eine erste, provisorische Abdichtung an, um weiteres Eindringen von Wasser (Regen) zu verhindern. Vorsicht bei zersplittertem Glas!

Informieren Sie den zuständigen Versicherer idealerweise zuerst und vor allen anderen - auch vor den Handwerkern. Viele Versicherer organisieren die nötigen Arbeiten für Sie!

Machen Sie am besten Fotos von der aktuellen Situation und dokumentieren Sie so bspw. den Wasserstand.

Auch wenn es momentan bestimmt sehr schwierig ist: Mit einer möglichst umfassenden Schadenmeldung helfen Sie uns, den Schaden schnell zu regeln.

Kann ich mein Auto gefahrlos starten?

Nein, auf keinen Fall!

Da es in der fahrzeugeigenen Elektronik zu Kurzschlüssen kommen kann, sollten Sie Ihr Fahrzeug bei einem Wasserschaden niemals starten.

Was kann passieren?

Mit Einschalten der Zündung könnten die Airbags unvermittelt ausgelöst werden. Weitere, größere Schäden an der Bordelektronik lassen sich nicht ausschließen.

Was tun?

Bitte warten Sie unbedingt, bis unser Gutachter Ihr Auto in Augenschein genommen hat.

Welche Schäden am Auto sind versichert?

Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, sind in der Kaskoversicherung Ihrer Autoversicherung mit abgedeckt. Über die Kaskoversicherung hinaus benötigen Sie keinen Zusatzbaustein.

Alle durch das Wetter hervorgerufenen Schäden sind grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - bei Sturm bspw. ab Windstärke 8. In der Vollkaskoversicherung ist die Windstärke nicht von Belang.

Welche Schäden am Haus werden erstattet?

Bei Schäden am Haus durch Starkregen bezahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Baustein Elementarschäden abgedeckt ist. Die Versicherung übernimmt das Abpumpen, das Trockenlegen und - falls nötig - den Abriss und den Wiederaufbau des Hauses. Bitte prüfen Sie unbedingt Ihren vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz! Bei älteren Policen ist der Schutz gegen Elementarschäden oftmals nicht enthalten.

Wann sind Schäden durch Grundwasser versichert?

Liegt eine Überschwemmung von Grund und Boden durch erhebliche Niederschläge vor, wodurch es zum Austritt von Grundwasser an der Oberfläche kommt, so sind diese Schäden versichert. Der Aspekt "Starkregen" muss allerdings eingeschlossener Bestandteil des Versicherungsvertrags sein.

Wann sollte man Elementarschäden mitversichern?

Der Abschluss eines Elementarschadenschutzes ist überall dort dringend zu empfehlen, wo eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von auftretenden Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmung vorliegt. Grundsätzlich ist der Abschluss aber auch dann zu empfehlen, wenn der eigene Wohnort nicht ausdrücklich in einem potentiellen Risikogebiet liegt.

Lebe ich in einem Risikogebiet?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat eine Seite eingerichtet, wo Sie über die Eingabe der Postleitzahl kostenlos Fakten und Daten vor dem Hintergrund "Risikogebiet" abrufen können.

www.naturgefahren-check.de

Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es große Niederschlagsmengen in einer bestimmten Zeiteinheit (z. B. in einer Stunde) gibt. So liegt bspw. schon dann Starkregen vor, wenn Regenmengen von 15 bis 25 l/qm innerhalb einer Stunde auftreten. Steigende Wasserstände können zu Überschwemmungen von Grund und Boden führen.

Wichtig: Starkregen kann überall und auch unvermittelt vorkommen!

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten bspw. Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Wann liegt ein Rückstau vor?

Ein sog. Rückstau liegt immer dann vor, wenn Wasser durch Niederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Gilt der Versicherungsschutz sofort, wenn ich den Baustein "Starkregen" einschließe?

Ja, der Versicherungsschutz gilt bei der Sparkassen DirektVersicherung sofort und ohne eine gesonderte Wartezeit.

Gibt es eine Wartezeit nach Abschluss des Bausteins "Hochwasser"?

Ja - die Wartezeit beträgt bei der Sparkassen DirektVersicherung jedoch lediglich zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Und sie gilt nur dann, wenn der zusätzliche Versicherungsschutz mit dem Baustein "Hochwasser" bisher noch nicht bestanden hat, auch nicht bei einem anderen Versicherer.

Die Wartezeit entfällt komplett, wenn Sie zuvor bereits einen Versicherungsschutz mit vergleichbarem Umfang bei der Provinzial oder einem anderen Versicherungsunternehmen hatten!

Reicht meine Hausrat-Police als Schutz gegen Unwetter aus?

Bitte überprüfen Sie unbedingt, ob der Elementarschadenschutz mit eingeschlossen ist!

Erfahrungsgemäß ist das leider nur bei etwa der Hälfte aller Gebäude in Deutschland der Fall.

Unser Tipp: So lagern Sie Ihren wertvollsten Besitz

Die aktuelle Situation hat es wieder einmal gezeigt: Wenn es zu Starkregen oder Überschwemmungen kommt, dann laufen zuerst die Keller voll.

Lagern Sie deshalb wertvolle Dinge nicht im Keller oder in tieferliegenden Gebäudeteilen. Oftmals findet sich noch ein bisschen Platz auf dem Dachboden, in einem Lager- oder Hauswirtschaftsraum - oder auch an anderen Stellen in Haus und Wohnung, die bei der nächsten Hochwasserkatastrophe nicht unmittelbar den Elementen ausgesetzt sind.

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