Ausreichend versichert entspannt in den Urlaub

11.07.2012, Pressedienst der Versicherungswirtschaft

Wer seinen Urlaub stressfrei genießen möchte, sollte sich vorher überlegen, ob und wie er sich gegen Unfälle, Krankheit und Diebstahl absichern kann. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert, welche Versicherungen sinnvoll sind.

Von der Reise zurücktreten

Muss der Urlaub aus einem wichtigen Grund, wie Krankheit, Unfall oder Tod von nahen Angehörigen, abgesagt werden, erstattet die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten, die der Reiseveranstalter berechnet. Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn man bereits unterwegs ist und den Urlaub aus wichtigem Grund vorzeitig beenden muss.

Koffer gestohlen

Eine Reisegepäckversicherung schützt weltweit vor Verlust, Beschädigung und Zerstörung des Gepäcks. Der Deckungsumfang geht in der Regel über das hinaus, was durch die Haftung des Reiseveranstalters erstattet wird. Versichert ist unter bestimmten Bedingungen auch das aus dem Auto gestohlene Gepäck. Wird das Reisegepäck im Hotelzimmer entwendet, schützt die Hausratversicherung, die während des Urlaubs auch das Eigentum zu Hause absichert.

Schutz bei Unfällen

Wer aktiv ist, neue Hobbys ausprobiert und sich obendrein im Urlaub noch in einer fremden Umgebung bewegt, setzt sich einem höheren Risiko aus zu verunglücken. Eine Reiseunfallversicherung kann einen Unfall zwar nicht verhindern, aber die wirtschaftlichen Folgen absichern. Dieser Schutz gilt weltweit, maximal sechs Wochen und unabhängig davon, ob man selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.

Mit dem Auto in den Urlaub

Autofahrer sollten auf jeden Fall die Grüne Versicherungskarte mitnehmen. Sie dient als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht Pflicht ist, leistet sie nützliche Dienste: Sie enthält alle wichtigen Daten, die für die Unfallaufnahme erforderlich sind. Auch der Europäische Unfallbericht, den man kostenlos bei seinem Versicherer erhält, gehört ins Reisegepäck. Zu dem Formular, auf dem der Unfall skizziert werden kann, gibt es Ausfüllhilfen in zehn verschiedenen Sprachen. Bei Unfällen im In- und Ausland hilft zudem der Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0800 / 25 026 00; aus dem Ausland: 0049 - 40 -300 330 300). Über ihn lässt sich die Versicherung des Unfallgegners herausfinden.

Krank im Urlaub

Bei Auslandsreisen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union (EU), ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Jenseits europäischer Grenzen müssen Reisende, egal ob hierzulande gesetzlich oder privat versichert, im Krankheitsfall hohe Behandlungskosten selbst tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn das Urlaubsland zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist davon jedoch ausgenommen.

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