Versicherer bearbeiten Bagatellunfälle auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme

23.01.2013, Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft

Deutschland ist von Schnee bedeckt. Und auch in den nächsten Tagen soll es weiter schneien. Was auf den ersten Blick idyllisch aussieht, bedeutet für viele Stress. Vor allem auf den Straßen führt die eine oder andere Schlitterpartie zu einem Verkehrsunfall. Was viele nicht wissen: Ihr Versicherer verlangt bei Bagatellunfällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Sie können den Unfall also auch selbst dokumentieren.

Der Versicherer akzeptiert auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll. Das Unfallprotokoll sollte die gleichen Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht.

5 Tipps: Was Sie auf jeden Fall notieren sollten

  • 1. Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
  • 2. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen, und notieren Sie Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines.
  • 3. Ort und Zeit des Unfalls.
  • 4. Namen und Adressen von Zeugen.
  • 5. Sicher ist sicher: Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Zeichnen Sie eine Unfallskizze.


Ganz wichtig:
Informieren Sie schnellstmöglich Ihren Versicherer. Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.

Was machen die Autofahrer nach einem Unfall am häufigsten falsch?

Ein Unfall ist immer eine extreme Stresssituation. Deswegen vergessen viele Autofahrer ganz naheliegende Dinge. Zum Beispiel Fotos von der Unfallstelle zu machen – obwohl heutzutage fast jeder ein Fotohandy hat. Oder es wird nur die Delle am eigenen Auto fotografiert, nicht aber das gegnerische Fahrzeug und die gesamte Unfallsituation. Häufig wollen die Betroffenen Ärger vermeiden und machen voreilige Schuldeingeständnisse. Lassen Sie sich zu nichts überrumpeln, im Zweifelsfall rufen Sie die Polizei.

Viele Autofahrer rufen bei einem Unfall zuerst immer die Polizei an – ist das nötig?

Nein. Bei einem Bagatellschaden nicht, das kann man selbst gut dokumentieren und mit der Versicherung regeln. Manchmal ist es aber schwierig zu beurteilen, wann eine Delle eine Delle bleibt und wann sie sich als größerer Schaden entpuppt. Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden. Vor allem, wenn man das Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, Drogen im Spiel sind oder der Unfallgegner versucht, einem die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Wann sollte bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden?

Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Blechschaden entstanden, sollte immer die Polizei verständigt werden.

Lesen Sie hier weiter: Fragen und Antworten: Ein Autounfall, was tun?

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