Versicherungsschutz für Pedelecs: Kfz-Haftpflicht- und private Haftpflichtversicherung unerlässlich

25.04.2013, Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft

Mehr als 1 Million Pedelecs sind mittlerweile auf Deutschlands Straßen unterwegs – Tendenz steigend. Wer auf ein Pedelec umsteigt, sollte sich rechtzeitig über den notwendigen Versicherungsschutz informieren. Die großen S-Pedelecs, mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt, sind bis zu 45 Stundenkilometern schnell. Für sie muss, wie bei Mofas und Mopeds, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. „Solche Schäden können sehr teuer werden, insbesondere wenn beispielsweise ein Fußgänger verletzt oder ein parkendes Auto beschädigt wird“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die kleineren Pedelecs, mit 250 Watt Motorleistung, erreichen maximal 25 Stundenkilometer. Sie gelten als Fahrräder. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, zur eigenen Sicherheit ist es trotzdem ratsam, einen Helm zu tragen. Auch über den Versicherungsschutz sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen. „Wer sich ein kleines Pedelec kauft, sollte bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern“, rät Gause.

Diebstahlschutz für Pedelecs

Auch gegen Diebstahl lassen sich Pedelecs versichern. Für die S-Pedelecs muss dazu eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern. Die kleinen Pedelecs können genau wie Fahrräder über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.

Sicherheit von Pedelecs

Die Sicherheit von Pedelecs hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) anhand von Crashtests und Fahrversuchen untersucht. Wie das Risiko von Pedelecs im Straßenverkehr von der UDV bewertet wird, erfahren Sie hier.

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