Online-Shopping: Eltern haften für ihre Kinder. Oder nicht?

27.08.2013, Pressemitteilung der öffentlichen Versicherer / SDV

Müssen Eltern eigentlich für etwas bezahlen, das ihr minderjähriger Nachwuchs im Internet gekauft hat? Ein Beispiel: Der zehnjährige Sohn hat ohne Wissen seiner Eltern ein Online-Spiel auf Rechnung gekauft. Bei der Online-Registrierung hat er sich einfach um acht Jahre älter gemacht. Die erste Mahnung flattert ins Haus und der Haussegen hängt schief.

Was ist zu tun?

Beim Online-Shopping ist es in der Regel so, dass Kinder keine wirksamen Verträge schließen können. Viele Eltern beißen aber in den sauren Apfel und zahlen die bestellte Ware – erst recht, wenn das Kind sie schon heimlich ausgepackt und benutzt hat. Auf diese Weise droht nur dem Nachwuchs dann Schelte. Dabei dürfen Kinder die meisten Rechtsgeschäfte nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern schließen – und das ganz unabhängig davon, ob es nun beispielsweise im Online-Shop oder auch im Handy-Laden um die Ecke passiert. Gibt es diese Einwilligung nicht, dann ist auch der Vertrag unwirksam. In diesem Fall hat der Händler das Nachsehen, weil Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Händler ist in der Pflicht, sicherzustellen, dass der Vertragspartner auch geschäftsfähig ist. Die Meisten tun dies allein über die Abfrage des Alters im Bestellformular – das reicht aber nicht aus.

Empfehlung:

Wurde noch keine Ware geliefert, kann man Mahnschreiben des Händlers getrost ignorieren. Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid eintrifft, sollte ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Wurde das Bestellte aber bereits geliefert, dann sollten die Eltern die Sachen zurücksenden, denn der Minderjährigenschutz führt natürlich nicht dazu, dass der minderjährige Nachwuchs die Leistungen behalten darf. Wurde die Ware schon ausgepackt und sogar benutzt, so muss der Minderjährige aber grundsätzlich keine Nutzungsentschädigung oder gar einen Wertersatz leisten.

Damit es erst gar nicht zu unliebsamen Vorfällen kommt, sollten Eltern ihre Kinder – wie sie das im Straßenverkehr und im Alltag auch tun – fit machen für das Surfen im Internet.  Mit der Initiative „sicher online gehen“ setzen sich Bund, Länder und Wirtschaft für einen besseren Schutz von Kindern im Internet ein. Unter www.sicher-online-gehen.de finden Eltern wichtige Informationen wie sie z. B. mit einer Schutzsoftware das Surfen im Netz sicherer machen können, aber auch hilfreiche Erziehungs-Tipps, wenn es darum geht, die Kinder stark zu machen für den Umgang mit Online-Medien. Kindgerechte Internetseiten für jüngere Kinder finden Eltern über spezielle Suchmaschinen wie www.blinde-kuh.de und www.fragfinn.de und bei www.klick-tipps.net. Ältere Kinder und Jugendliche können über entsprechende Sicherheitseinstellungen geschützt werden.

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