Lebenslänglich für Raser

Die Sicherheit auf deutschen Straßen ist ein hohes Gut. Ungut ist es, wenn diese leichtsinnig aufs Spiel gesetzt wird. Ein Urteil des Berliner Landgerichts zu illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang könnte nun Geschichte schreiben.

Düsseldorf, im März 2017

Es war Mord. So befindet die Rechtsprechung im Fall der beiden Autofahrer, die bei einem illegalen Rennen auf dem Ku’damm in Berlin einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer töteten. Ein Präzedenzfall sicherlich, denn bundesweit wurde noch nie die Höchststrafe für eine derartige Straftat verhängt. Bislang sah die aktuelle Gesetzeslage lediglich Bußgeld sowie Fahrverbot vor und stufte derartige Vergehen als „Ordnungswidrigkeit“ ein. Ein Kavaliersdelikt also?

Es geschah im Februar dieses Jahres. Zwei junge Männer, 25 und 28 Jahre alt, fuhren mit stark überhöhter Geschwindigkeit in ihren getunten Autos durch die westliche City der Bundeshauptstadt. Sie ignorierten dabei mehrere rote Ampeln. Einer der beiden Raser trifft mit Tempo 160 auf den Jeep eines 69-jährigen Mannes. Das gerammte Fahrzeug wurde weit durch die Luft geschleudert; der Fahrer erlag nur wenig später seinen Verletzungen.

Kick und Ansehen

Das Berliner Landgericht unter Vorsitz von Richter Ralph Ehestädt konstatierte ein "mittäterliches Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Eine große Rolle hätten der Kick und ein gewisses Ansehen in der Szene von Rasern gespielt. Die Angeklagten hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche Todesfolge billigend in Kauf genommen – und ihre aufgemotzten Autos als "gemeingefährliches Mittel" eingesetzt.

Für das Verfahren wurde eine Schweizer Expertin hinzugezogen, die den Todesfahrer psychologisch betreute. Nach ihrer Einschätzung mangelt es dem 28-Jährigen völlig an Schuldeinsicht. Er könne nicht erkennen, dass sein Verhalten im Straßenverkehr das unglückliche Geschehen in irgendeiner Weise beeinflusst oder begünstigt hat.

Urteil noch nicht endgültig

Es wird zur Revision beim Bundesgerichtshof kommen: Die Verteidigung, die für ihre Mandanten auf fahrlässige Tötung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs plädiert hatte, will das Urteil anfechten.

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