Schadentipps

Unfälle passieren unverhofft. Nach dem ersten Schock tauchen viele Fragen auf: Wie sichere ich die Unfallstelle richtig ab - gibt es Verletzte und muss die Polizei überhaupt bei jedem Unfall eingeschaltet werden? Fragen über Fragen. Hier geben wir Ihnen einige Tipps, die Ihnen helfen, im Fall des Falles den Überblick zu behalten.

Was Sie auf jeden Fall im Auto haben sollten

  • Warndreieck und Verbandskasten (gesetzlich vorgeschrieben und bei jeder Fahrt unbedingt mitzuführen)
  • Der europäische Unfallbericht (wichtiges Hilfsmittel zur Unfallschilderung und Skizzierung - hier auch zum Downloaden)
  • Warnwesten (in Deutschland gilt Warnwestenpflicht)

Schluss mit der Bürokratie

Für die Kunden der Sparkassen DirektVersicherung enthält unser Doppelpack - AutoCard und UnfallCard - alle Informationen über Sie und Ihren Wagen, die wichtig bei der Regelung von Schäden sind. Geben Sie die UnfallCard dem Unfallbeteiligten oder die AutoCard der Vertragswerkstatt an die Hand, und wir kümmern uns um den Rest.

Was unmittelbar nach dem Unfall zu tun ist

  • Beteiligte müssen sofort anhalten und den Verkehr sichern. Warndreieck und Warnblinklicht nicht vergessen.
  • Vergewissern Sie sich über Personen- und Sachschäden bei anderen sowie über Schäden an Ihrem PKW. Bei Verletzungen sofort Erste Hilfe leisten, gegebenenfalls den Verbandskasten nutzen.
  • Anderen Beteiligten auf Verlangen Namen und Anschrift nennen. Nutzen Sie dafür unsere personalisierte UnfallCard, falls Sie Kunde der Sparkassen DirektVersicherung sind.
  • Keine Unfallspuren beseitigen, bevor nicht alle erforderlichen Feststellungen getroffen worden sind.

Achtung: Falls Sie ein anderes Auto beschädigen, ohne dass der Halter zu sehen ist, müssen Sie solange an der Unfallstelle warten, bis Sie dem Geschädigten Angaben zur Person, zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Beteiligung am Unfall gemacht haben. Sie müssen eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Bei einem reinen Sachschaden wird eine Zeit von ca. 60 Minuten als ausreichend erachtet. Sollte nach Ablauf dieser Frist noch kein Kontakt mit dem Geschädigten möglich gewesen sein, sollte man umgehend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und dort die entsprechenden Angaben machen.

Wichtig: Es ist nicht ausreichend, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen.

Müssen Sie immer die Polizei einschalten?

Bei niedrigen Sachschäden: Die Polizei muss nicht zu jedem Unfall gerufen werden. Wenn nur geringer Sachschaden entstanden ist und sich beide Unfallbeteiligten selbst einigen, genügt bereits ein detailliertes Protokoll mit Unfallskizze und einer Unfallschilderung. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass das Protokoll von sämtlichen Beteiligten unterschrieben wird.

Bei hohen Sach- und Personenschäden haben Sie immer die gesetzliche Verpflichtung, die Polizei einzuschalten. Auch Beamte machen Fehler. Prüfen Sie daher das Protokoll der Beamten sehr genau. Sie haben das Recht, das Protokoll zu beanstanden, wenn der Unfallhergang falsch wiedergegeben wurde. Beharren Sie auf einer haargenauen Wiedergabe jeden Details.

Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis!

Welche Schadenersatzfristen Sie einhalten sollten

Nach jedem Unfall müssen Sie Fristen einhalten, damit Sie nicht den Anspruch auf Schadenersatz verlieren:

  • Jeder Unfallbeteiligte muss innerhalb einer Woche seiner Haftpflichtversicherung den Unfall gemeldet haben.
  • Schadenmeldungen, die Sie von einem Geschädigten erhalten, müssen Sie unverzüglich an Ihre Versicherung schicken.
  • Ansprüche an die gegnerische Versicherung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen stellen.
  • Bei Verletzungen sollte umgehend ein Arzt hinzugezogen werden.
  • Krankenversicherung und ggf. Berufsgenossenschaft sind zu verständigen.
  • Der Tod eines Unfallbeteiligten muss der eigenen Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

Schadenrückkauf oder Rückstufung? Wir beraten Sie gern.

Ein Schaden ist meistens mit viel Ärger und erheblichen Kosten verbunden. Wie aber lässt sich die daraus entstehende finanzielle Belastung möglichst klein halten?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie wickeln den Schaden über uns ab oder tragen ihn alternativ selber - und entgehen damit der unvermeidlichen Rückstufung im kommenden Jahr.

Welche der beiden Varianten aber für Sie am günstigsten ist, rechnen wir gern für Sie aus!

Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten über das folgende E-Mail-Formular und wir beraten Sie umgehend und umfassend.

Zum Schadenrückkauf-Formular

Auto-Schadenservice - ein attraktives Angebot

Für unsere Kunden in ganz Deutschland können wir auf ein Netz aus leistungsstarken Partnerwerkstätten zugreifen. Dort können Sie besondere Serviceleistungen und Garantien in Anspruch nehmen. Und das alles ohne irgendwelche Mehrkosten. Wir nennen das Auto-Schadenservice.

Schnell. Kompetent. Unkompliziert.

Wer hilft mir im Schadenfall? An dieser Frage können Sie serviceorientierte Versicherer von anderen unterscheiden. Bei der Sparkassen DirektVersicherung heißt Kundenservice im Schadenfall: Schnelle und aktive Hilfe bei der Behebung und Abwicklung von Haftpflicht- und Kaskoschäden.

Um Ihnen einen noch besseren Service bieten zu können, wurde jetzt ein weiteres attraktives Angebot geschaffen – der Auto-Schadenservice. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zur Reparatur des Fahrzeugschadens auf ein leistungsfähiges Netz von Partnerwerkstätten zuzugreifen.

Was sind die Vorteile?

Rund 700 Werkstätten stehen dafür im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Diese wurden nach strengen qualitativen und regionalen Kriterien ausgewählt. Die Leistungen der Partnerbetriebe werden regelmäßig durch eigene Sachverständige überprüft. Erste Rückmeldungen unserer dort betreuten Kunden zeigen:

Die Leistungen sind vorbildlich!

0211 729-8833: Anruf genügt. Rund um die Uhr steht ein Service-Team zur Verfügung. Es gewährleistet kompetente Beratung im Schadenfall.

Auf Wunsch organisieren wir für Sie die Schadenabwicklung und vermitteln die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten.

Unsere Leistungen:

  • Das Abschleppen oder Abholen des Fahrzeuges
  • Die hochwertige Reparatur in einer Partnerwerkstatt
  • Bei Bedarf die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzwagens
  • Das Zurückbringen des reparierten und gereinigten Fahrzeugs

Ihr Plus:

Alles ohne zusätzliche Kosten, inklusive 3-jähriger Garantie auf alle Reparaturarbeiten. Auf Wunsch rechnen wir mit der Werkstatt direkt ab, so dass Sie die Reparatur- bzw. Mietwagenkosten nicht vorstrecken müssen.

Wer kann unseren Auto-Schadenservice in Anspruch nehmen?

Unseren Auto-Schadenservice können nicht nur unsere Kasko-Kunden, sondern auch die Unfallgeschädigten bei einem Kfz-Haftpflichtschaden nutzen.

Haben Sie einen Auto-Schaden?
Dann rufen Sie einfach an.
Den Rest erledigen wir für Sie.
Versprochen.

Hilfe bei Auto-Glasschaden

Unser Service-Center erreichen Sie telefonisch unter 0211 729-8833.

Unsere Glas-Partner

Hinweise zu Glasschäden:

In der Teilkasko sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben), Glasdächer, Spiegel sowie die Abdeckungen von Leuchten. Sollten diese Teile beschädigt werden, so ersetzen wir die Kosten, die durch die Reparatur oder den Austausch entstehen. Ist eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von den entstandenen Kosten abgezogen.

Ihrem Vertrag liegt der Tarif AutoPlus / AutoPlusProtect zugrunde?

Dann haben Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz. Glasbruchschäden können Sie in einer Werkstatt Ihrer Wahl beseitigen lassen. Sind Sie sich jedoch nicht sicher, wo man Ihren Schaden fachgerecht repariert oder möchten Sie den erweiterten Service und die Garantieleistungen unserer Glas-Partner in Anspruch nehmen, so ist Ihnen unser Service-Center gern dabei behilflich, den richtigen Betrieb zu finden. Wir haben ein großes Netz von verlässlichen Reparaturbetrieben, auch ganz in Ihrer Nähe. Unsere Telefonnummer steht auch auf Ihrer Servicekarte, die Sie am besten immer im Auto mitführen sollten.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Bei der Reparatur eines Glasschadens bei einem unserer Glaspartner verzichten wir sogar auf den Abzug der Selbstbeteiligung (bis zu einer Selbstbeteiligung von 150 EUR) in der Teilkasko.

Ihrem Vertrag liegt der Tarif AutoStart oder der Tarif AutoBasis zugrunde?

Sie sind sehr kostengünstig versichert. Bei Glasbruchschäden besteht für Sie die Verpflichtung, sich vor der Reparatur oder dem Austausch mit unserem Service-Center in Verbindung zu setzen. Diese Telefonnummer steht auch auf Ihrer Servicekarte, die Sie sicherheitshalber immer im Auto mitführen sollten. Wir suchen dann mit Ihnen den für Sie geeigneten Glas-Partner heraus und kümmern uns um die weitere Abwicklung.

Bitte denken Sie daran: In der jeweiligen Höhe Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung sind Sie an den Kosten für jede Scheibenreparatur oder jeden Scheibenaustausch beteiligt. Und: Lassen Sie einen Glasbruchschaden nicht von einem unserer Glas-Partnerbetriebe beheben, erhöht sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung um 150 EUR.

Also: Sprechen Sie in solchen Schadenfällen immer besser erst einmal mit uns!

Scheibenreparatur oder Austausch?

Je nach Beschädigung ist ein kompletter Austausch einer Windschutzscheibe mit den damit verbunden hohen Kosten gar nicht nötig. Unsere Partner wissen darüber bestens Bescheid und beraten Sie unverbindlich.

Die Vorteile der Reparatur:

  • Die Reparatur dauert bei normalen Bedingungen nur ca. 30 Minuten.
  • Auf Wunsch und ohne Aufpreis kommt der Autoglaser zu Ihnen und repariert vor Ort oder er holt Ihr Fahrzeug ab und bringt es Ihnen repariert zurück.
  • Unsere Autoglaser geben eine mehrjährige Garantie auf die Reparatur, zum Teil 30 Jahre!
  • Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist die Reparatur i. d. R. immer kostengünstiger für Sie, da die Kosten meistens unterhalb der Selbstbeteiligung liegen. Sie sparen also dabei!

Übrigens:

Wenn die Scheibe auf Grund der Beschädigung einmal doch nicht repariert werden kann, sind Sie bei den Autoglasern natürlich auch bei einem erforderlichen Austausch der Scheibe in den besten Händen.

Gerne hilft Ihnen auch unter 0211 729-8833 Ihr Berater der Sparkassen DirektVersicherung in Ihrer Nähe. Auf Wunsch stellt er den Kontakt zu einem der genannten Autoglas-Partnerbetriebe her und zahlt die Reparaturkosten direkt an den Autoglaser oder an Sie.

Hilfe bei Hagelschaden

Bitte wenden Sie sich unter 0211 729-8833 an Ihren Berater der Sparkassen DirektVersicherung. Dort wird alles weitere veranlasst und Sie werden schnellstmöglich über die nächsten Schritte informiert.

Hagelschäden reparieren

Beseitigt man die Dellen mit der früher gewählten Methode, sind viele Arbeitsschritte erforderlich:

  • Abschleifen der Reparaturstelle
  • Auftragen von Rostschutz
  • Mehrfaches Spachteln, schleifen und füllern der Reparaturstelle
  • Lackieren
  • Polieren

Nach etwa vier Tagen ist der Wagen dann fertig.

Die heute angewendete Methode ist das Weichdrückverfahren. Dabei wird die Delle zuerst mit einem Stift markiert, dann genau untersucht und mit speziellen Hebelwerkzeugen von der Karosserieinnenseite herausgedrückt. Zum Schluss wird die Stelle poliert. – Fertig!

Das sind Ihre Vorteile:

  • Keine Farbtonabweichungen durch partielle Lackierungen
  • Kein Spachtel- und Zinnauftrag
  • Keine Nachbesserung nötig
  • Keine Umweltbelastung
  • Kürzere Ausfallzeit des Fahrzeuges
  • Der Originalzustand bleibt erhalten
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